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Niederschrift - Ehringshausen

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o) Gemeindevertreter Groß nimmt Bezug auf den Wechsel im Dienst der Rettungswache<br />

in der Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> und bittet um einen Sachstandsbericht.<br />

Bürgermeister Niebch berichtet von den Verhandlungen mit der Rettungswache<br />

Bietz, Eschenburg. Gemeinsam wird ein Gestaltungskonzept der Räumlichkeiten<br />

besprochen. Einbezogen in diese Verhandlungen ist derzeit die Abteilung Brandschutz<br />

beim Lahn-Dill-Kreis.<br />

p) Gemeindevertreter Zutt nimmt Bezug auf den Einsatz des öffentlichen Personennahverkehrs<br />

im heimischen Raum und fragt an, ob durch die steigenden Benzinpreise<br />

die Erhöhung der Fahrpreise einhergeht.<br />

Bürgermeister Niebch führt aus, dass es derzeit keine Hinweise für eine Fahrpreiserhöhung<br />

gibt.<br />

Auf die Zusatzfrage hinsichtlich der Nutzungsauslastung des öffentlichen<br />

Personennahverkehrs im Bereich des Ortsteiles Daubhausen und der<br />

Ulmtalgemeinden führt Bürgermeister Niebch aus, dass die Nutzerzahlen derzeit<br />

zu wünschen übrig lassen.<br />

q) Gemeindevertreterin Zutt nimmt Bezug auf die Sitzung der Gemeindevertretung<br />

vom 16. Dezember 1999 und den dabei auf der Tagesordnung behandelten Punkt<br />

über die Ausübung eines besonderen Vorkaufsrechtes für das Gebäude Bahnhofstraße<br />

43, OT <strong>Ehringshausen</strong>. Sie kommentiert dabei die Handlungsweise der<br />

Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> im Vorfeld der Entscheidung und verliest hierzu aus<br />

Schreiben der Kommunalaufsicht beim Landrat des Lahn-Dill-Kreises.<br />

6. Bebauungsplan OT Dillheim Nr. 2 – 1. Änderung<br />

Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.<br />

Amtsrat Werkshage erläutert, dass, wenn wie im vorliegenden Fall kein Ausschuss mit<br />

der Angelegenheit beschäftigt war (Bau- und Umweltausschuss war<br />

beschlussunfähig) dies nicht zu einer Rechtsunsicherheit hinsichtlich der bevorstehenden<br />

Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung führt. Lediglich ist nach<br />

den Vorschriften der HGO die Bildung eines Finanzausschusses vorgesehen. Weitere<br />

Ausschüsse müssen nicht gebildet werden.<br />

Gemeindevertreter Riedel führt für die FWG-Fraktion aus, dass dieser<br />

Tagesordnungspunkt in einem Ausschuss beraten werden muss. Insbesondere<br />

deshalb, da aus der Verwaltungsvorlage nicht absehbar ist, welche Folgen für die

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