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Niederschrift - Ehringshausen

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– 7 –<br />

Auf die Verwaltungsvorlage vom 09.11.1999 wird verwiesen.<br />

Der Vorsitzende verweist auf eine redaktionelle Änderung, die im Bauausschuß<br />

beschlossen wurde, wonach der vorliegende § 6 Abs. 3 zu § 6 Abs. 2 verschoben<br />

werden soll.<br />

Die betroffenen Ausschüsse sind dem Beschlußvorschlag gefolgt.<br />

Beschluß:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, die Richtlinie über die Gewährung von<br />

Zuschüssen für Entsiegelungs- und Versickerungsmaßnahmen auf überwiegend<br />

nicht gewerblich genutzten Grundstücken in § 6 wie folgt zu ändern:<br />

§ 6<br />

Höhe des Zuschusses<br />

Bei Maßnahmen, die von natürlichen Personen beantragt werden, werden<br />

20,00 DM/m² entsiegelter bzw. an eine Versickerungsanlage angeschlossene Fläche<br />

(bei Dachflächen: Projektionsfläche) gewährt, höchstens jedoch 60 % der förderfähigen<br />

Aufwendungen.<br />

Bei Maßnahmen, die von rechtsfähigen Organisationen beantragt werden, richtet<br />

sich die Höhe der Zuschüsse abweichend hiervon nach dem Zuwendungsbescheid<br />

des Landes.<br />

Die Höchstförderung beträgt 1.000,00 DM je Grundstück (wirtschaftliche<br />

Einheit).<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

8. Zuwendungen für die Errichtung von Regenwasserzisternen;<br />

Neufassung der Förderungsrichtlinien<br />

Auf die Verwaltungsvorlage vom 25.11.1999 wird verwiesen.<br />

Gemeindevertreter Mock lobt, daß die Gemeinde auch im ökologischen Bereich tätig<br />

sei, obwohl die Grundwasserabgabe wegfallen werde. Er bittet gleichzeitig bei den<br />

Eigentümern der Grundstücke in den Neubaugebieten um Verständnis, daß die<br />

Gemeinde den Bau von Regenwasserzisternen nicht mehr bezuschussen könne.<br />

Der Zisternenbau entspreche mittlerweile dem herkömmlichen Ausbaustandard.<br />

Die betroffenen Ausschüsse empfehlen, dem Beschlußvorschlag für die Gemeindevertretung<br />

zu folgen.<br />

Beschluß:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, die Neufassung der Förderungsrichtlinien der<br />

Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> über Zuwendungen für die Errichtung von Zisternen zur<br />

Speicherung und Nutzung von Regenwasser zu beschließen und folgende<br />

Änderungen zu berücksichtigen:<br />

a) In § 2 der Förderungsrichtlinien wird als Abs. III hinzugefügt: "Regenwasserzisternen,<br />

die in Baugebieten nach den Festsetzungen des

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