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Niederschrift - Ehringshausen

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Abstimmung: einstimmig<br />

– 5 –<br />

6. Errichtung eines Kinderspielplatzes im Baugebiet „Auf’m Borngraben /<br />

Zehnetfrei“, Ortsteil<br />

<strong>Ehringshausen</strong><br />

Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.<br />

Alle Ausschüsse empfehlen der Gemeindevertretung, der Errichtung eines<br />

Kinderspielplatzes im Baugebiet „Auf’m Borngraben / Zehnetfrei“, OT <strong>Ehringshausen</strong>,<br />

zuzustimmen.<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, innerhalb der Fläche für den Gemeinbedarf auf<br />

der derzeitigen Parzellen Flur 13, Flurstück 12/1, Eigentümer Firma Küster Holding<br />

GmbH, einen Kinderspielplatz zu errichten. Die Haushaltsmittel in Höhe von<br />

25.000,00 DM werden im Haushaltsjahr 2001 bereitgestellt.<br />

Der Beschluss aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 27.04.2000, als Übergangslösung<br />

das Grundstück Nr. 334 als Kinderspielplatz vorläufig zu nutzen, wird<br />

aufgehoben.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

7. 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes OT <strong>Ehringshausen</strong> Nr. 16<br />

„Auf’m Borngraben“, OT<br />

<strong>Ehringshausen</strong><br />

Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.<br />

Gemeindevertreter Gombert verweist in diesem Zusammenhang nochmals darauf,<br />

hinsichtlich der Geltendmachung von Planungsschäden zu recherchieren.<br />

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung der Änderung<br />

des Bebauungsplanes zuzustimmen.<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt im Bereich der Flurstücke 240, 241, 242, 243 und<br />

244 (Flur 13, Gemarkung <strong>Ehringshausen</strong>) folgende Änderungen:<br />

1. Die Anzahl der zulässigen Vollgeschosse wird auf zwei erhöht, wenn das Kellergeschoss<br />

rechnerisch als Vollgeschoss nachgewiesen wird.

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