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Niederschrift - Ehringshausen

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– 11 –<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, dem Antrag des TV 1910/1949 e. V.<br />

<strong>Ehringshausen</strong> auf Bezuschussung der Erneuerung der Innentüren im TV-Heim zu<br />

entsprechen.<br />

Als zuwendungsfähige Gesamtkosten werden 7.323,55 DM festgestellt.<br />

Der Zuschuß beträgt somit gemäß Ziffer 1.5.2 der Förderungsrichtlinien für Vereine<br />

und Verbände in der Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> höchstens 15 v. H. dieser Kosten, also<br />

1.089,53 DM.<br />

Abstimmung: 25 Ja-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen<br />

Gemeindevertreter Berneaud hat gemäß § 25 HGO an der Beratung und Beschlußfassung<br />

nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen.<br />

9.3 TC Heinrichsegen <strong>Ehringshausen</strong> e. V und Schützenverein "Tell"<br />

<strong>Ehringshausen</strong>-Dillheim 1903 e.V.;<br />

Kanalbaumaßnahmen im Bereich des<br />

Eisensteinweges<br />

Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.<br />

Der Haupt-, Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuß sowie der Bau- und Umweltausschuß<br />

empfehlen der Gemeindevertretung, dem Antrag des TC Heinrichsegen<br />

e. V. und Schützenverein "Tell" <strong>Ehringshausen</strong>-Dillheim 1903 e. V. auf kommunale<br />

Investitionsförderung zu entsprechen.<br />

Beschluß:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, dem gemeinsamen Antrag des<br />

TC „Heinrichsegen“ <strong>Ehringshausen</strong> e.V. und des Schützenverein „Tell“<br />

<strong>Ehringshausen</strong>-Dillheim 1903 e.V. auf Bezuschussung für die<br />

Kanalbaumaßnahme im Bereich des Eisensteinweges wie folgt zu entsprechen:<br />

a) Tennisclub „Heinrichsegen“ <strong>Ehringshausen</strong> e.V.<br />

Als förderungsfähige Gesamtkosten werden 12.391,33 DM festgestellt.<br />

Der Zuschuß beträgt somit gemäß Ziffer 1.5.2 der Förderungsrichtlinien der<br />

Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> 15 v.H. dieser Kosten, also 1.858,69 DM.<br />

b) Schützenverein „Tell“ <strong>Ehringshausen</strong>-Dillheim e.V.<br />

Als förderungsfähige Gesamtkosten werden 12.391,33 DM festgestellt.<br />

Der Zuschuß beträgt somit gemäß Ziffer 1.5.2 der Förderungsrichtlinien der<br />

Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> 15 v.H. dieser Kosten, also 1.858,69 DM.

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