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Niederschrift - Ehringshausen

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Gemeindevertreter Bröhmer hat wegen vorübergehender Abwesenheit nicht an der Beratung<br />

und Beschlußfassung teilgenommen.<br />

8. Bebauungsplan OT Katzenfurt Nr. 8 „Auf dem Bettchen / Schulwies“;<br />

Vorstellung des Vorentwurfs<br />

Herr Richter vom Planungsbüro Prof. Seifert erläutert auch anhand eines ausgehängten<br />

Planes den derzeitigen Sachstand.<br />

Insbesondere galt es, ein entsprechendes Lärmschutzgutachten (Immissionsprognose) zu<br />

erstellen, um die Auswirkungen des Gewerbegebietes auf die benachbarten Wohngebiete zu<br />

ermitteln, damit die entsprechenden Richtwerte für die angrenzenden störempfindlichen<br />

Bereiche eingehalten werden können.<br />

Außerdem ging es um die Beurteilung aus naturschutzfachlicher Sicht, wofür eine<br />

Abstimmung mit den Naturschutzbehörden vorgenommen werden mußte.<br />

Zu letzterem stellte sich die naturschutzfachliche Wertigkeit des Gebietes heraus, wobei es<br />

sich zum Teil um besonders geschützte Biotope gemäß § 23 des Hessischen Naturschutzgesetzes<br />

handele, die von Herrn Richter ausführlich erläutert werden.<br />

Er teilt weiter mit, daß bereits in Vorgesprächen grundsätzliche Zustimmung hierzu<br />

signalisiert wurde, wobei jedoch noch die Festlegung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen<br />

erfolgen muß. In diesem Zusammenhang erläutert er die entsprechenden<br />

Möglichkeiten des Ausgleichs und hierbei insbesondere den Bau einer Fischtreppe, die von<br />

allen beteiligten Trägern öffentlicher Belange sehr hoch in der Aufwertung eingestuft wurde.<br />

Besonders kompliziert sei die Ermittlung der Aufwertung, die Herr Richter anschließend kurz<br />

erläutert. Man könne jedoch überschlägig davon ausgehen, daß diese Aufwertung als<br />

Ausgleich für die kleinere Variante ausreiche. Für die zweite, etwas größere Variante, ergebe<br />

sich ein Ausgleichsdefizit.<br />

In Bezug auf die Verkehrsanbindung teilt er mit, daß einer 200 m von der Ortslage entfernten<br />

Einmündung unter Berücksichtigung einer Linksabbiegespur von der Straßenbauverwaltung<br />

zugestimmt wurde.<br />

Aus immissionsschutzfachlicher Sicht, so Richter weiter, wurde eine Gliederung des<br />

Gebietes hinsichtlich der Nähe zum Wohngebiet vorgenommen.<br />

Das heißt, die dem Wohngebiet nächstgelegenen Bereiche werden entsprechend ihrer<br />

Lärmintensität gemindert, d. h., daß hier „eingeschränktes“ Gewerbegebiet entsteht. Die<br />

anderen Bereiche werden als normales Gewerbegebiet ausgewiesen.<br />

Im übrigen führt Herr Richter aus, daß voraussichtlich schon Ende des Jahres 1997 Planreife<br />

gemäß § 33 Baugesetzbuch erreicht werden kann.<br />

Auf entsprechende Anfrage teilt Herr Richter hierzu mit, daß bei optimalem Verlauf bereits<br />

Ende des Jahres entsprechende Bauanträge gestellt werden könnten.<br />

Gemeindevertreter Claassen führt aus, daß man im vorliegenden Fall auch der Wohn- bzw.<br />

Lebensqualität der in diesem Bereich wohnenden Menschen Rechnung tragen sollte und<br />

plädiert für eine Verschiebung des Plangebietes in Richtung Edingen.

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