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Niederschrift - Ehringshausen

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Die NPD-Fraktion hat insgesamt eine Festlegung der Wasser- und Kanalgebühren<br />

auf 6,65 DM/m³ gefordert, zeigt jedoch Kompromißbereitschaft, den Vorschlag der<br />

SPD-Fraktion mit 6,90 DM/m³ insgesamt mitzutragen.<br />

In den weiteren Ausführungen der Gemeindevertreter Mock, Neu und Führer wird<br />

deutlich, daß insbesondere wegen der immensen Unterhaltungsarbeiten am Kanal-<br />

und Wasserleitungsnetz eine Verantwortung besteht, dieses Leitungsnetz nachhaltig<br />

zu erneuern.<br />

Daher sehe man sich einem Kompromißvorschlag verbunden.<br />

Übereinstimmend wird deutlich, daß man dem Bürger die ursprüngliche Forderung<br />

von 8,90 DM/m³ für Wasser und Kanal bzw. 130,00 DM/mtl. Kindergartenbeitrag<br />

nicht zumuten wolle.<br />

Gebührenerhöhungen sollten in diesem Haus möglichst gemeinsam getragen<br />

werden, in Verantwortung um die Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> und ihrer Bürgerinnen<br />

und Bürger.<br />

Beschluß:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, die Kanalgebühren von bisher 3,40 DM/m³ auf<br />

neu 4,60 DM/m³ und die Wassergebühren von bisher 2,35 DM/m³ auf neu<br />

3,30 DM/m³ zu erhöhen, so daß ein Gesamtbetrag von 7,90 DM/m³ festgestellt wird.<br />

Die Gemeindevertretung beschließt weiter, die Kindergartengebühren ab 01.01.1999<br />

um 20,00 DM/mtl. auf 100,00 DM/mtl. und ab 01.01.2000 um weitere 20,00 DM/mtl.<br />

auf 120,00 DM/mtl. anzuheben.<br />

Die Gemeindevertretung beschließt außerdem, auf der Basis von 25 % den<br />

Kostenanteil der Eltern nach Einkommensverhältnissen zu staffeln.<br />

Abstimmung: 28 Nein-Stimmen<br />

Beschluß:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt,<br />

a) die Kindergartengebühren ab 01.01.1999 um 20,00 DM/mtl. auf 100,00 DM/mtl.<br />

festzusetzen.<br />

Abstimmung: 21 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen<br />

b) die Kanalgebühren ab 01.01.1999 von 3,40 DM/m³ auf 4,30 DM/m³ und ab<br />

01.01.2000 auf 4,60 DM/m³ festzusetzen.<br />

Abstimmung: 20 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen<br />

c) die Wassergebühren ab 01.01.1999 von 2,35 DM/m³ auf 3,10 DM/m³ und ab<br />

01.01.2000 auf 3,30 DM/m³ festzusetzen.

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