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Niederschrift - Ehringshausen

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– 5 –<br />

5. Bebauungsplan OT Katzenfurt Nr. 8.2 „Ober der Schulwies / Hinter den Gräben“<br />

Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.<br />

Der Haupt-, Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung<br />

die Aufstellung des Bebauungsplanes OT Katzenfurt Nr. 8.2 „Ober der<br />

Schulwies / Hinter den Gräben“.<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung eines<br />

Bebauungsplanes im OT Katzenfurt. Das Plangebiet befindet sich im Westen der<br />

Ortslage im Anschluss an das Gewerbegebiet „Auf dem Bettchen / Ober der<br />

Reinwies“ und umfasst den in der nachfolgenden Übersichtskarte gekennzeichneten<br />

Bereich. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung OT Katzenfurt Nr. 8.2 „Ober der<br />

Schulwies / Hinter den Gräben“.<br />

Ziel des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Gewerbe-Industriegebietes zur<br />

Deckung des sich abzeichnenden Bedarfs für die Ansiedlung gewerblicher<br />

Unternehmen. Hierzu sollen zielgerechte Werbeaktionen (wie z. B. Aufstellung eines<br />

großen Werbeschildes oder Anbieten der Bauplätze im Internet) durchgeführt<br />

werden.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

6. Anordnung der Baulandumlegung für das Gebiet „Ober der Schulwies / Hinter<br />

den Gräben“ in der Gemarkung<br />

Katzenfurt<br />

Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.<br />

Der Haupt-, Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung<br />

die Anordnung der Baulandumlegung.<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, für das Baugebiet „Ober der Schulwies / Hinter<br />

den Gräben“ in der Gemarkung Katzenfurt ein Baulandumlegungsverfahren gemäß<br />

§ 45 ff. BauGB anzuordnen.<br />

Mit der Durchführung des Umlegungsverfahrens wird der Gemeindevorstand als<br />

Umlegungsstelle beauftragt.<br />

Abstimmung: einstimmig

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