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Niederschrift - Ehringshausen

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– 10 –<br />

2. Die Gemeindevertretung stellt die Flächennutzungsplanänderung im Bereich "Auf<br />

dem Bettchen / Ober der Reinwies" gemäß § 6 BauGB fest. Die Erläuterungen<br />

werden gebilligt.<br />

3. Die Gemeindevertretung beschließt, die Flächennutzungsplanänderung dem<br />

Regierungspräsidium in Gießen zur Genehmigung vorzulegen.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

Gemeindevertreter Hardt hat gemäß § 25 HGO an der Beratung und<br />

Beschlußfassung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen.<br />

Beschluß:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt weiter<br />

1. die in der Anlage befindlichen Beschlußempfehlungen zu den im Rahmen des<br />

Beteiligungsverfahrens (Offenlage mit gleichzeitiger Beteiligung Träger<br />

öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) 2 BauGB) für den 1. Änderungsplan zum<br />

Bebauungsplan Nr. 8 "Auf dem Bettchen / Ober der Reinwies" vorgebrachten<br />

Änderungen nach eingehender Prüfung als Stellungnahme der Gemeinde<br />

<strong>Ehringshausen</strong>.<br />

2. den 1. Änderungsplan zum Bebauungsplan Nr. 8 "Auf dem Bettchen / Ober der<br />

Reinwies", bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen<br />

gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.<br />

3. die in den Bebauungsplan aufgenommenen bauordnungsrechtlichen<br />

Festsetzungen (Gestaltungssatzung, Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.<br />

V. m. § 87 HBO) als Satzung gemäß § 5 HGO.<br />

4. den Bebauungsplan dem Regierungspräsidium in Gießen zur Genehmigung<br />

vorzulegen.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

Gemeindevertreter Hardt hat gemäß § 25 HGO an der Beratung und<br />

Beschlußfassung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen.<br />

10. Ansiedlung eines Discount-Marktes im OT Katzenfurt<br />

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung verliest die Sach- und Rechtslage der<br />

Verwaltungsvorlage zur Ansiedlung eines Discount-Marktes.<br />

Er verweist in diesem Zusammenhang auf eine Beschlußempfehlung des<br />

Gemeindevorstandes und fragt den Bürgermeister, ob er zu dieser<br />

Beschlußempfehlung noch etwas sagen will.<br />

Dies wird von Bürgermeister Niebch verneint.<br />

In der kontrovers geführten Diskussion wird das Für und Wider der Ansiedlung eines<br />

LIDL- bzw. ALDI-Marktes beraten. Es wird deutlich, daß man grundsätzlich die wirtschaftliche<br />

Substanz vor Ort erhalten will, jedoch mit der Ansiedlung eines Marktes<br />

zusätzliche Kaufkraft binden möchte. In Wortbeiträgen sprechen sich die Vertreter<br />

der SPD- wie auch der NPD-Fraktion dafür aus, den vor Ort bestehenden EDEKA-<br />

Markt mit ihrer Entscheidung zur Ansiedlung des ALDI-Marktes weitestgehend zu<br />

schützen. Es seien gerade vom Inhaber dieses Marktes erhebliche Bedenken gegen<br />

die Ansiedlung eines LIDL-Marktes vorgetragen worden.

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