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Niederschrift - Ehringshausen

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– 5 –<br />

m) im Rahmen der Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges im Ortsteil<br />

Katzenfurt eine Bürgerinitiative den Antrag auf Anordnung einer<br />

Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Brückenstraße und im<br />

Bettenweg gestellt hat.<br />

Dieser Antrag wurde zur Stellungnahme an das Amt für Straßen- und Verkehrswesen<br />

Dillenburg, an den Landrat des Lahn-Dill-Kreises als Verkehrsbehörde<br />

und an das Polizeipräsidium Gießen mit der Bitte um Stellungnahme<br />

weitergeleitet.<br />

n) im September d. J. der Rad- und Fußweg zwischen Tuchbleiche und dem<br />

Gebäude Sewotel hergestellt wurde.<br />

Der Weg wurde mit dem Verkehrszeichen 250 "Gemeinsamer Fuß- und<br />

Radweg" beschildert. Sollte eine andere Nutzung weiterhin stattfinden, müßten<br />

bauliche Maßnahme z. B. Aufstellen von Absperrpfosten ausgeführt werden.<br />

o) sobald die zum alten Hochbehälter Daubhausen führende Versorgungsleitung<br />

abgeklemmt ist, die Eingangstür zum Hochbehälter zugemauert wird.<br />

3.1 Anfragen<br />

Er beantwortet damit eine Anfrage des Gemeindevertreters Führer aus der<br />

Sitzung der Gemeindevertretung vom 16. September 1999.<br />

a) Gemeindevertreterin Häußner nimmt Bezug auf die Sperrung der Bahnhofstraße<br />

und teilt mit, daß durch den Ausfall der Fußgängerampel in Höhe des Reitzerplatzes<br />

die Sicherheit des Schulweges gefährdet erscheint.<br />

Bürgermeister Niebch führt aus, daß durch die Vollsperrung der Bahnhofstraße<br />

kein Fahrzeugverkehr in der Bahnhofstraße stattfindet und somit die Sicherheit<br />

des Schulweges weiterhin gewährleistet sei.<br />

b) Gemeindevertreter Horst Clößner nimmt Bezug auf den Entwurf einer Überschwemmungsgebietsverordnung<br />

im Bereich der Dill und bemängelt, daß eine<br />

Information auch in den Gemeindegremien hätte erfolgen können. Dabei hätten<br />

seiner Meinung nach Bedenken und Anregungen beim Regierungspräsidium<br />

Gießen abgegeben werden können.<br />

Bürgermeister Niebch verweist nochmals auf die geltende Rechtslage und die<br />

Möglichkeit, lediglich durch ein Normenkontrollverfahren gegen die Verordnung<br />

des Regierungspräsidiums vorzugehen. Gleichzeitig verweist er nochmals auf<br />

eine zugesagte Informationsveranstaltung im Ortsteil Katzenfurt zu diesem<br />

Thema mit Vertretern des Regierungspräsidiums Gießen.<br />

c) Gemeindevertreter Führer nimmt Bezug auf die Mitteilung des Bürgermeisters<br />

hinsichtlich des Baues der Querungshilfe im Bereich des Combi-Marktes, der<br />

Linksabbiegetasche B 277 in Höhe des Friseursalons Lieder sowie der<br />

Errichtung einer Toilettenanlage auf dem Rastplatz oberhalb des Ortsteils<br />

Katzenfurt. Er regt in diesem Zusammenhang an, die genannte Problematik

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