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Niederschrift - Ehringshausen

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Gemeindevertreter Zörb spricht sich für den ursprünglichen Beschlussvorschlag aus.<br />

Die CDU wolle keine versteckte Gebührenerhöhung. Diejenigen, die jedoch zusätzliche<br />

Leistungen in Anspruch nehmen, sollten dies auch in Form einer erhöhten<br />

Gebühr zahlen. Gleichwohl sei zu bedenken, dass durch die Erhebung von 40,00 DM<br />

für die Sonderzeiten wenige Eltern diesen Service in Anspruch nehmen würden, die<br />

Gemeinde trotzdem Personal vorhalten müsse. Daher halte er zunächst eine<br />

Befragung in dieser Angelegenheit für sinnvoll, bevor hier Entscheidungen getroffen<br />

werden sollten.<br />

Gemeindevertreterin Zutt vertritt die Ansicht, dass der Kindergarten Staatssache sei<br />

und vergleicht die Kindergartengebühr mit dem Kindergeld. Da die<br />

Kindergartengebühr vergleichsweise hoch bemessen sei, werde die NPD-Fraktion<br />

gegen die vorliegenden Beschlussempfehlungen stimmen.<br />

Gemeindevertreter Hardt führt für die FWG-Fraktion aus, dass der Antrag seinerzeit<br />

gestellt worden sei, ein Bedarfsermittlung durchzuführen. Von Gebührenerhöhung<br />

sei keine Rede gewesen. Man habe dem Bürger einen besseren Service bieten wollen.<br />

Inwieweit dieser später gebührenmäßig umgelegt werde, stehe derzeit nicht zur<br />

Debatte. Hierüber sollte separat befunden werden.<br />

Gemeindevertreter Riedel führt ergänzend aus, dass man mit den jetzt<br />

vorgeschlagenen Gebührensätzen die Befragung durchführen sollte, ohne jedoch zu<br />

diesem Zeitpunkt bereits eine Gebührenerhöhung zu beschließen.<br />

Gemeindevertreter Clößner regt an, bei der Befragung die Gebührenerhöhungen<br />

auszuklammern, auch im Hinblick auf die Einführung einer Kindergartengebühr für<br />

weitere Kinder.<br />

Die SPD-Fraktion beantragt eine Sitzungsunterbrechung.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

Es folgt eine 5-minütige Sitzungsunterbrechung.<br />

Gemeindevertreter Mock formuliert die gemeinsame Beschlussempfehlung der SPD-,<br />

FWG- und CDU-Fraktion, die eine Regelkindergartengebühr von 100,00 DM bei Früh-<br />

und Spätbetreuung 40,00 DM, Ganztagsversorgung 90,00 DM und bei Zweitkindern<br />

die in Anspruch genommenen zusätzlichen Leistungen abzurechnen, vorsieht.<br />

Bürgermeister Niebch sieht den Vorschlag als problematisch hinsichtlich des Zweitkindes<br />

an, da die kath. Kirchengemeinde Gebühren für Zweitkinder erhebe. Ungleichbehandlungen<br />

seien in diesem Fall sehr problematisch. Es gebe keine Anhaltspunkte<br />

dafür, die Kinder, die in zeitlich kürzeren Abständen geboren worden seien, mehr zu<br />

fördern als solche, deren Geburtsabstände zeitlich länger auseinanderliegen. Von<br />

daher sei die Einführung einer Pauschalgebühr für Zweitkinder unbedingt<br />

gerechtfertigt.

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