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Niederschrift - Ehringshausen

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– 17 –<br />

Die Gemeindevertretung beschließt den Ankauf nachfolgender Grundstücke aus<br />

dem Eigentum der Eheleute Richard und Emilie Huttel, Feldstraße 15,<br />

35630 <strong>Ehringshausen</strong>:<br />

Flur Flurstück Größe in m²<br />

1. 5 380 1.233 Wiesengrundstück<br />

2. 6 383 1.985 Wiesengrundstück<br />

3. 19 169 644 Wiesengrundstück<br />

4. 19 170 644 Wiesengrundstück<br />

5. 6 320 1.781 Ackerland<br />

Gesamt 6.287<br />

zu einem Gesamtkaufpreis von 6.287 m² x 2,25 DM = 14145,75 DM zuzüglich der<br />

Kosten der Umschreibung.<br />

Die Grundstücke der Eheleute Huttel werden im Falle der Errichtung des Autohofes<br />

als Tauschobjekte für Landwirte genutzt, die die Grün- und Ackerflächen zur<br />

Fortführung der Landwirtschaft benötigen.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

10 a) Verkauf eines Bauplatzes im Baugebiet "Auf der Hofstadt", OT<br />

Daubhausen<br />

Auf die nachträglich verteilte Tischvorlage wird verwiesen.<br />

Der Haupt-, Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuß sowie der Bau- und<br />

Umweltausschuß empfehlen der Gemeindevertretung, den Beschluß der<br />

Gemeindevertretung in gleicher Angelegenheit, das genannte Grundstück an die<br />

Eheleute Taner Sert zu veräußern, aufzuheben.<br />

Beschluß:<br />

a) Die Gemeindevertretung beschließt, den Beschluß vom 26. November 1998 in<br />

gleicher Angelegenheit, das genannte Grundstück an die Eheleute Taner Sert<br />

zu veräußern, aufzuheben.<br />

Abstimmung: 18 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen<br />

b) Die Gemeindevertretung beschließt weiter, das Grundstück Gemarkung<br />

Daubhausen, Flurstück 183, zum Preis von 60,00 DM/m² zuzüglich<br />

Erschließungskosten, die in Form eines Ablösungsvertrages erhoben werden,<br />

an<br />

a) die Eheleute Sert, Taner und Nilgün, geb. Zengin<br />

Leuner Weg 14, <strong>Ehringshausen</strong><br />

b) Herrn Sert, Hüseyin<br />

Wetzlarer Straße 4, <strong>Ehringshausen</strong><br />

zu verkaufen.<br />

Die Kosten der Umschreibung tragen die Erwerber.

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