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Niederschrift - Ehringshausen

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– 7 –<br />

h) Gemeindevertreter Müller fragt nach dem Sachstand hinsichtlich des Antrages<br />

zur Abschaffung der maschinellen Straßenreinigung in <strong>Ehringshausen</strong>.<br />

Bürgermeister Niebch teilt mit, daß in einer der nächsten Sitzungen ein abschließender<br />

Beschluß in der Gemeindevertretung gefaßt wird.<br />

i) Gemeindevertreter Berneaud nimmt Bezug auf die Sanierungsarbeiten in der<br />

Ortsdurchfahrt (L 3052) und fragt an, ob der Gehweg im Bereich der<br />

Überführung in Richtung Dreieiche ebenfalls neu angelegt werden kann.<br />

Bürgermeister Niebch führt aus, daß dies bereits beauftragt sei.<br />

j) Gemeindevertreterin Zutt regt an, im Rahmen der Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes die Einplanung einer Einbahnstraßenregelung<br />

Bahnhofstraße / Austraße, OT <strong>Ehringshausen</strong>, vorzusehen.<br />

5. Feststellungsbeschluß zum Flächennutzungsplan der Gemeinde<br />

<strong>Ehringshausen</strong><br />

Auf die am heutigen Abend verteilte Tischvorlage wird vollinhaltlich verwiesen.<br />

Ergänzend hierzu erläutert der Planer, Herr Dr. von Eschwege, Wöllstadt, die<br />

aufgrund der Vorgaben der Regionalplanung vorgenommenen Ergänzungen zum<br />

Flächennutzungsplan der Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong>.<br />

Fragen werden von ihm direkt beantwortet.<br />

Zum Thema "Autohof" wird von Bürgermeister Niebch ausgeführt, daß die<br />

derzeitigen Verhandlungen mit dem Regierungspräsidium Gießen hinsichtlich der<br />

Genehmigung einer höheren Verkaufsfläche geführt werden. Als nächster<br />

Gesprächstermin ist der 23.09.1999 notiert.<br />

Beschluß:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, den am 25.03.1999 getroffenen Feststellungsbeschluß<br />

zum Flächennutzungsplan der Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> zu ergänzen. Es<br />

gelten weiterhin folgende Herausnahmebeschlüsse bezüglich<br />

1. dem Kleingartengebiet "Zangenrausch / Ichelhäuser Bachtal" südwestlich von<br />

<strong>Ehringshausen</strong>.<br />

2. der Gewerbebaufläche Nr. 5.8, südlicher Teil, incl. Sondergebiet "Hotel" bei der<br />

Autobahnmeisterei an der A 45.<br />

3. des Ostzipfels der Gewerbebaufläche Nr. 5.2, Firma Küster, nördlich der Bahn<br />

im Südosten von <strong>Ehringshausen</strong>.<br />

4. der Mischbaufläche 5.4 <strong>Ehringshausen</strong>, südlich Firma Omniplast.<br />

Zusätzlich wird beschlossen, folgende Flächen herauszunehmen:<br />

1. Gewerbebaufläche Nr. 5.8, <strong>Ehringshausen</strong>, Nordteil nördlich der A 45.<br />

Ausnahme vom Feststellungsbeschluß wegen noch nicht geklärter regionalplanerischer<br />

Genehmigung.<br />

2. Gemischte Baufläche Nr. 6.3 Greifenthal, 1,8 ha.

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