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Niederschrift - Ehringshausen

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Durch den Ankauf eines Wiesengrundstückes in der Gemarkung Daubhausen in einer<br />

Größe von 10.935 m² würde ausreichend Ausgleichsfläche zur Verfügung stehen.<br />

Daher bittet er, über den in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und<br />

Rechnungsprüfungsausschuß abgesetzten Punkt „Grundstücksangelegenheit Nr.<br />

181“ dennoch heute zu entscheiden. Er schlägt vor, das Grundstück Gemarkung<br />

Daubhausen, Flur 3, Flurstück 73, Größe 10.935 m², von den Eheleuten Heinz Jung,<br />

Daubhausen, Franzosenweg 5, 35630 <strong>Ehringshausen</strong>, anzukaufen.<br />

Beschluß:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt,<br />

1. den Beschluß vom 18.09.1997 betreffend den Ankauf von Kompensationsflächen<br />

in der Gemarkung Daubhausen aufzuheben und<br />

2. dem Ankauf des Grundstückes in der Gemarkung Daubhausen, Flur 3,<br />

Flurstück 73, Größe 10.935 m², (von den Eheleuten Heinz Jung, Daubhausen,<br />

Franzosenweg 5, 35630 <strong>Ehringshausen</strong>) zuzustimmen.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

8.2 Grundstücksangelegenheit Nr. 187;<br />

Ankauf von zwei Grundstücken im Außenbereich der Gemarkung Katzenfurt<br />

Auf die Sach- und Rechtslage wird verwiesen.<br />

Der Haupt-, Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuß sowie der Bau- und<br />

Umweltausschuß empfehlen der Gemeindevertretung, dem Ankauf von zwei<br />

Grundstücken im Außenbereich der Gemarkung Katzenfurt zuzustimmen.<br />

Beschluß:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, dem Ankauf nachfolgender Grundstücke das<br />

Einvernehmen zu erklären:<br />

1. Flur 17, Flurstück 109, Größe 2.259 m²<br />

2. Flur 17, Flurstück 327, Größe 3.438 m²<br />

Der Kaufpreis beträgt für das Grundstück 1):<br />

2.259 m² x 2,50 DM<br />

zuzügl. ein einmaliger Ausgleich zum Kaufpreis der<br />

= 5.647,50 DM<br />

Straßenbauverwaltung von 1,00 DM/m²<br />

= 2.259,00 DM<br />

Gesamt = 7.906,50 DM<br />

Der Kaufpreis beträgt für das Grundstück 2):<br />

3.438 m² x 2,50 DM = 8.595,00 DM<br />

zuzügl. ein einmaliger Ausgleich zum Kaufpreis der

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