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Niederschrift - Ehringshausen

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Er führt aus, daß die geplante Osttangente trotz erheblicher Bedenken der Träger<br />

öffentlicher Belange in den Flächennutzungsplan aufgenommen worden sei.<br />

Verschiedene inhaltliche und verfahrenstechnische Fragen von Seiten der<br />

Gemeindevertreter werden direkt durch Herrn Dr. von Eschwege beantwortet. So sei<br />

eine erneute Beschlußfassung über den Flächennutzungsplan nicht mehr<br />

erforderlich, wenn das Altlastenprogramm der Gemeinde nachrichtlich zu dem Plan<br />

nachgereicht werde. Auch eine differenzierte Abstufung des Gewerbegebietes zum<br />

Wohngebiet könne lediglich im Bebauungsplan und nicht im Flächennutzungsplan<br />

erfolgen.<br />

Gemeindevertreter Zutt fragt nach den Erfolgsaussichten zur Verwirklichung der<br />

Osttangente und bemängelt in diesem Zusammenhang, daß der seinerzeit von der<br />

NPD-Fraktion anvisierte Alternativvorschlag einer Westtangente von Daubhausen<br />

nach Dillheim nicht den Niederschlag gefunden habe.<br />

Herr Dr. von Eschwege berichtet, daß die Verwirklichung der Osttangente derzeit als<br />

eher kritisch eingestuft werden könne, da die geplante Straßenführung durch ein<br />

Landschaftsschutzgebiet führe. Noch schwieriger sei jedoch die Verwirklichung der<br />

Westtangente, da hier in erheblichem Maße die Aue zerschnitten werde. Hier könne<br />

man nicht argumentieren, die kleinstmögliche und umweltverträglichste Lösung<br />

schaffen zu wollen.<br />

Der Bau- und Umweltausschuß empfiehlt der Gemeindevertretung, den Änderungen<br />

zum Flächennutzungsplan zu entsprechen, den Fertigstellungsbeschluß zu fassen<br />

und dem RP in Gießen zur Genehmigung vorzulegen.<br />

Beschluß:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, den redaktionellen Änderungen des<br />

Planungsbüros Freiraum und Siedlung zum Flächennutzungsplan zu entsprechen.<br />

Die Gemeindevertretung faßt den Feststellungsbeschluß und beschließt, den<br />

Flächennutzungsplan dem Regierungspräsidium Gießen zur Genehmigung<br />

vorzulegen.<br />

Abstimmung: 20 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen<br />

6. 3. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong><br />

hinsichtlich der Benutzung der<br />

Kindergärten<br />

Auf die Verwaltungsvorlage vom 09.03.1999 wird verwiesen.<br />

Gemeindevertreter Mock fragt an, wie die Gemeinde zukünftig das Getränkegeld<br />

erheben werde.<br />

Bürgermeister Niebch entgegnet, daß dies Gegenstand der Beratungen im<br />

Gemeindevorstand sein werde.<br />

Die betroffenen Ausschüsse empfehlen, dem Beschlußvorschlag für die Gemeindevertretung<br />

zu folgen.<br />

Beschluß:

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