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Niederschrift - Ehringshausen

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Beschluß:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt,<br />

– 17 –<br />

1. den Richtlinien bzw. der Wahlordnung für den Seniorenbeirat in der Fassung des<br />

vorliegenden Entwurfs zuzustimmen.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

2. den Richtlinien bzw. der Wahlordnung für den Jugendbeirat in der Fassung des<br />

vorliegenden Entwurfs zuzustimmen.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

16. Schließung des Jugendzentrums <strong>Ehringshausen</strong><br />

Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.<br />

Der Haupt-, Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuß sowie der Kultur-,<br />

Partnerschafts- und Sozialausschuß empfehlen der Gemeindevertretung, daß<br />

Jugendzentrum nicht zu schließen und die Jugendarbeit weiterzuführen.<br />

Weiterhin wird empfohlen, daß gemeinsam mit dem/der einzustellenden<br />

Jugendpfleger/in die Erarbeitung eines gründlichen Konzeptes über die realistische<br />

Jugendarbeit in der Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> erfolgt.<br />

Frau Zutt begründet für die NPD-Fraktion die Gründe zur Schließung des Jugendzentrums.<br />

Insbesondere weil dort fast ausschließlich Nichtdeutsche mit ihrer<br />

Zerstörungswut auffallen. Eine geordnete Jugendarbeit sei nicht möglich. Vielmehr<br />

sollen die eingesparten Gelder der Vereinsjugendarbeit zugute kommen.<br />

Frau Zutt führt aus, daß die Jugendpfleger meistens durch den Zeitgeist links<br />

geprägt seien und die Werte, die sie vermitteln, sind Utopien.<br />

Gemeindevertreter Neu für die CDU-Fraktion stimmt ebenfalls einer Schließung des<br />

Jugendzentrums zu. Er begründet dies damit, daß die Jugendarbeit in den Vereinen<br />

einen höheren Stellenwert erhalten soll, als in einem Jugendzentrum mit den<br />

negativen Erfahrungen hinsichtlich der Zerstörung und Beschädigung von Sachen. Er<br />

sieht das auch in der mangelnden Führungskonzeption der bisherigen<br />

Jugendpflegerin begründet.<br />

Gemeindevertreter Führer bedauert, daß die Mißstände im Jugendzentrum zum<br />

Anlaß genommen wurden, einen Antrag auf Schließung zu formulieren. Er sieht<br />

dadurch nicht die Bereitschaft zur grundsätzlichen Weiterführung der gemeindlichen<br />

Jugendarbeit in einem Jugendzentrum gefährdet.

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