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Niederschrift - Ehringshausen

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Bürgermeister Niebch sagt zu, erneut beim zuständigen Amt für Straßen- und Verkehrswesen,<br />

Dillenburg, zu intervenieren. Darüber hinaus sagt er zu,<br />

entsprechende Blumenkübel auf dem Gehweg in Höhe des Combi-Marktes<br />

aufzustellen.<br />

b) Gemeindevertreter Zutt kritisiert nochmals die Stellungnahme des Hessischen<br />

Städte- und Gemeindebundes bezüglich der Änderung der Wasser- und<br />

Kanalsatzung als bürgerunfreundliche und objektiv nicht haltbare Entscheidung. Er<br />

bittet, ihm die schriftliche Stellungnahme zugänglich zu machen.<br />

Dies wird von Bürgermeister Niebch zugesagt.<br />

c) Gemeindevertreter Zutt nimmt Bezug auf die Empfehlung des Landrats des Lahn-<br />

Dill-Kreises, die Gebührenkalkulation u. a. im Bestattungswesen wegen<br />

entsprechender Fehlbeträge zu überprüfen. Hier sei konkret Handlungsbedarf<br />

gegeben.<br />

Bürgermeister Niebch führt aus, dass eine Gebührenkalkulation derzeit<br />

durchgeführt wird.<br />

d) Gemeindevertreter Neu nimmt ebenfalls Bezug auf die für ihn sich sehr<br />

unbefriedigt darstellende Situation bei der Abrechnung von Schäden an Wasser-<br />

und Kanalleitungen innerhalb des Gemeindegebietes <strong>Ehringshausen</strong>. Er sieht<br />

hierin nicht unbedingt eine der gerechtesten Lösungen hinsichtlich der<br />

Kostenumwälzung. Er macht deutlich, dass der Bürger keinen Einfluss auf den<br />

immer stärker fließenden Straßenverkehr und die damit verbundene größere<br />

Belastung des Untergrundes habe. Konkret verweist er auf den derzeit sehr kalten<br />

Winter und der damit verbundenen Bodenverhältnisse und weist darauf hin, dass<br />

durch ein Befahren dieser Straße im Rahmen eines anstehenden<br />

Truppenmanövers wesentlich höhere Belastungen des Straßenuntergrundes zu<br />

erwarten sind, die Schäden immens begünstigen.<br />

Hier wäre es sinnvoll zu prüfen, die finanzielle Belastung des Bürgers zu<br />

minimieren, da er gegen die größere Verkehrsbelastung keinerlei objektive<br />

Einflussmöglichkeiten habe. Zum anderen macht er deutlich, dass diese<br />

Kostenregelung insofern ungerecht sei. Er bittet hier darüber nachzudenken, eine<br />

gerechtere Lösung herbeizuführen.<br />

e) Gemeindevertreterin Zutt nimmt Bezug auf die Mitteilung des Bürgermeisters zum<br />

Umzug des Jugendtreffs und fragt an, ob die neben der Jugendpflegerin<br />

ehrenamtlich tätige Kraft versicherungsrechtlich abgedeckt ist.<br />

Bürgermeister Niebch führt aus, dass diese Person im Rahmen ihrer Tätigkeit Versicherungsschutz<br />

durch die Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> hat.

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