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Niederschrift - Ehringshausen

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Gemeindevertreterin Zutt bemängelt, daß es nicht Aufgabe der Gemeinde sei, solche<br />

Grundstücksgeschäfte zu tätigen.<br />

Gemeindevertreter Zutt beantragt, das Grundstück mit der Auflage zu erwerben, es<br />

spätestens nach fünf Jahren an einen deutschen Käufer zu veräußern.<br />

Der Vorsitzende, Gemeindevertreter Neu, macht darauf aufmerksam, daß diese<br />

Formulierung nicht verfassungskonform ist.<br />

Wegen Zwischenrufen ohne Wortmeldung verwarnt der Vorsitzende Gemeindevertreter<br />

Zutt und droht bei weiteren Verwarnungen eine Verweisung aus dem Saal<br />

an.<br />

Wegen weiterer Zwischenrufe wird Herr Zutt von ihm erneut verwarnt.<br />

Beschluß:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, das Anwesen August Kern, Bahnhofstraße 58,<br />

35630 <strong>Ehringshausen</strong>, zu erwerben mit der Auflage, es spätestens nach fünf Jahren<br />

an einen deutschen Käufer weiterzuveräußern.<br />

Abstimmung: 7 Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmen<br />

Der Haupt-, Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuß sowie der Bau- und Umweltausschuß<br />

haben dem Erwerb des Anwesens August Kern, Bahnhofstraße 58,<br />

35630 <strong>Ehringshausen</strong>, zugestimmt.<br />

Beschluß:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, das Anwesen August Kern, Bahnhofstraße 58,<br />

<strong>Ehringshausen</strong>, Gemarkung <strong>Ehringshausen</strong>, Flur 15, Flurstück 40/2, zum Preis von<br />

483.000,00 DM zu erwerben. Die Kosten der Umschreibung gehen zu Lasten der<br />

Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong>.<br />

Die Finanzierung des Kaufpreises erfolgt aus dem Titel "Erwerb von unbebauten<br />

Grundstücken" 2.8810.932000.6.<br />

Sofort anfallende Sanierungskosten werden aus der Haushaltsstelle "Instandsetzung<br />

der Gemeindewohnhäuser" bestritten. Sollten die Mittel nicht ausreichen, ist im<br />

Rahmen des 1. Nachtragshaushalts eine Aufstockung der Position vorzunehmen.<br />

Abstimmung: 22 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen<br />

Die Gemeindevertretung faßt in diesem Zusammenhang einen weiteren Beschluß:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, trotz Anwesenheit des Planers, Herrn Dr. von<br />

Eschwege, darin keine Verletzung des Ausschlusses der Öffentlichkeit zu sehen.<br />

Abstimmung: einstimmig

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