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Niederschrift - Ehringshausen

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– 11 –<br />

1. den Beschluß vom 25.03.1999 bezüglich des Verkaufs an die Firma Keiner<br />

GmbH aufzuheben.<br />

2. nachfolgenden Grundstücksverkauf:<br />

Käufer: Bauherrengemeinschaft Rinker und Sieger GbR<br />

Peter-Weil-Straße 19<br />

35606 Solms<br />

Grundstück: Gemarkung <strong>Ehringshausen</strong>, Flur 13, Flurstück 307/310<br />

Größe: 1.340 m²<br />

Kaufpreis: 1.340 m² x 130,00 DM/m² (Fertigbaulandpreis) = 174.200,00 DM<br />

Kostenträger Bauherrengemeinschaft Rinker und Siegert GbR<br />

der<br />

Umschreibung:<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

11.5 Grundstücksangelegenheit Nr. 227;<br />

Antrag auf Grundstückstausch/-kauf - Vorbereitung eines<br />

Grenzregelungsverfahrens Friedrich Biemer, Frankfurter Straße 14,<br />

35630 <strong>Ehringshausen</strong>-Katzenfurt<br />

Auf die Verwaltungsvorlage vom 09.11.1999 wird verwiesen.<br />

Die betroffenen Ausschüsse empfehlen, dem Beschlußvorschlag für die Gemeindevertretung<br />

zu folgen.<br />

Beschluß:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, ein noch zu vermessendes Teilstück der<br />

gemeindeeigenen Wegeparzelle in der Gemarkung Katzenfurt, Flur 10, Flurstück<br />

238/1, an Herrn Friedrich Biemer, Frankfurter Straße 14, 35630 <strong>Ehringshausen</strong>-<br />

Katzenfurt, im Rahmen eines Grenzregelungsverfahrens zu verkaufen. Die zu<br />

erwerben beabsichtigte Teilfläche beträgt ca. 105 m² x 40,00 DM = 4.200,00 DM.<br />

Im Gegenzug erhält die Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> von Herrn Biemer das Grundstück<br />

in der Gemarkung Katzenfurt Flur 9, Flurstück 88/2, Größe 1.600 m² x<br />

1,80 DM = 2.880,00 DM. Herr Biemer zahlt an die Gemeinde den Differenzbetrag<br />

von 1.320,00 DM und ist Kostenträger des Grenzregelungsverfahrens. Die auf der<br />

gemeindeeigenen Wegefläche Flurstück 238/1 eingetragenen<br />

Grunddienstbarkeiten werden von Herrn Biemer voll übernommen.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

11.6 Grundstücksangelegenheit Nr. 228;<br />

Verkauf eines Bauplatzes im Neubaugebiet "Auf'm Borngraben / Zehnetfrei"<br />

Auf die Verwaltungsvorlage vom 09.11.1999 wird verwiesen.<br />

Es folgt eine kurze Diskussion, in der bemängelt wird, daß bei dem türkischen<br />

Antragsteller in der Verwaltungsvorlage persönliche Einstellungen zusätzlich, in<br />

Abgrenzung zu deutschen Antragstellern, vorgenommen worden seien.<br />

Die betroffenen Ausschüsse empfehlen der Gemeindevertretung, dem Beschlußvorschlag<br />

zu folgen.

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