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Niederschrift - Ehringshausen

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C 3 Detailbereich Osttangente<br />

– 13 –<br />

Gemarkung <strong>Ehringshausen</strong>, Flur 23<br />

Flurstücke 37, 38, 39, 47/1, 50/1, 117/77 tlw.<br />

Gemarkung <strong>Ehringshausen</strong>, Flur 33<br />

Flurstücke 20, 29, 30, 31, 32, 125/2 tlw., 134/12 tlw., 48/3, 49, 50, 51, 52, 53, 54,<br />

55, 56, 130/1 tlw., 135/1 tlw., 86, 87 und 88<br />

Abstimmung: 18 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen<br />

Gemeindevertreterin Häußner hat wegen vorübergehender Abwesenheit an der<br />

Beratung und Beschlußfassung nicht teilgenommen.<br />

Abschließender Beschluß:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, eine Ortssatzung über die Ausübung eines<br />

besonderen Vorkaufsrechts gemäß § 25 BauGB zu erlassen.<br />

Die der Verwaltungsvorlage anliegende Satzung ist mit ihren Änderungen<br />

Bestandteil des Beschlusses.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

Gemeindevertreterin Häußner hat wegen vorübergehender Abwesenheit an der<br />

Beratung und Beschlußfassung nicht teilgenommen.<br />

5. Zukünftige Verfahrensweise bei Abrundungssatzungen<br />

Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.<br />

Gemeindevertreter Hörbel beantragt für die FWG-Fraktion, die Verfahrensweise bei<br />

Abrundungssatzungen wie folgt festzulegen:<br />

1. Die Grundstückseigentümer der abzurundenden Grundstücke verpflichten sich,<br />

der Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> die entsprechenden Flächen zum Rohbaulandpreis,<br />

der durch den Gutachterausschuß festgelegt wird, zu verkaufen. Im<br />

Anschluß kann der betreffende Grundstückseigentümer dieses Grundstück nach<br />

Abzug eines Flächenbeitrages wieder von der Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> zum<br />

Fertigbaulandpreis erwerben.<br />

2. Der Grundstückseigentümer hat die Kosten der Erschließung zu tragen. Wenn<br />

konkrete Baumaßnahmen seitens der Erschließung durchgeführt werden<br />

müssen, werden diese in Form eines Ablösungsvertrages mit dem Grundstückseigentümer<br />

abgerechnet.<br />

Eine Bauverpflichtung, wie in der Verwaltungsvorlage vom Gemeindevorstand<br />

beschlossen, solle nicht Bestandteil des Beschlusses werden.<br />

Abstimmung: 6 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen<br />

Der Haupt-, Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuß sowie der Bau- und Umweltausschuß<br />

empfehlen der Gemeindevertretung, die Richtlinie in der Fassung des vorliegenden<br />

Entwurfes einschließlich ihrer Anwendung ab dem 01.07.1999 zu<br />

beschließen.

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