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Niederschrift - Ehringshausen

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– 4 –<br />

Als Termin wurde der 8. März 1999 vereinbart.<br />

f) die Jahressteuerbescheide 1999 für Grundbesitzabgaben, Müllabfuhr, Straßenreinigung<br />

sowie Wasser- und Kanalgebühren fristgerecht mit Datum vom<br />

12.01.1999 zugestellt wurden.<br />

g) für den Winterdienst 1998/99 der Haushaltsansatz von 15.000,00 DM aufgebraucht<br />

ist.<br />

Sollte es witterungsbedingt erforderlich werden, sind weitere Mittel im Vorgriff<br />

auf den 1. Nachtragshaushalt 1999 bereitzustellen.<br />

h) ab der zweiten Märzwoche 1999 Wasser aus der "Grube Heinrichsegen" in das<br />

Leitungsnetz eingespeist wird.<br />

i) aufgrund einer Wasserverbrauchsstatistik in der Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> der<br />

durchschnittliche Jahresverbrauch pro Person bei ca. 40 m³ Wasser liege.<br />

j) es heute wieder mal an der Zeit sei, Klartext zu reden.<br />

Es ist dies etwas doppeldeutig, denn unter diesem Namen verbirgt sich die<br />

sogenannte deutsche Stimme von <strong>Ehringshausen</strong>.<br />

Sie wirkt - glaubt man ihrer Versprechung - durch Wahrheit und Recht.<br />

Doch mit dieser Wahrheit, dieser Auffassung von Recht, ist es m. E. nicht weit<br />

her. Voller Polemik und nicht frei von Haß und Neid werden Parolen verbreitet.<br />

Bruchstückhafte Berichterstattung von teilweise Halbwahrheiten sind deren<br />

Geschäft.<br />

Doch nun möchte ich mit Fakten Ihre meines Erachtens bewußt falsche<br />

Berichterstattung beleuchten.<br />

Für das Baugebiet "Zehnetfrei" wird berichtet, daß nach Kenntnis der NPD nur<br />

16 Bauwillige bereitstehen.<br />

Dies ist nicht richtig.<br />

Vielmehr ist richtig, daß im Rahmen des 1. Bauabschnittes insgesamt<br />

77 Bauplätze entstehen. Diesen Bauplätzen stehen derzeit insgesamt 64<br />

potentielle Käufer gegenüber. Dies sind über 83 % an kurzfristig zu veräußernde<br />

Baufläche.<br />

Hier stellt sich die Frage, ob die Vertreter der NPD-Fraktion nach dem Motto<br />

handeln "Was nicht sein darf, das nicht sein kann".<br />

Vielmehr ist richtig, daß die zuständige Abteilung Bauleitplanung mit<br />

Regierungspräsidium Gießen lediglich für diesen 1. Bauabschnitt ihre<br />

Genehmigung erteilt hat. Dies ist der Rechtszustand der Grundlage für die

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