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Niederschrift - Ehringshausen

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– 9 –<br />

Die Gemeindevertretung beschließt die 3. Änderung zur Gebührensatzung der<br />

Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> hinsichtlich der Benutzung der Kindergärten der<br />

Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> in Form des Entwurfs und streicht den § 2 Abs. 1 Satz 3<br />

ersatzlos.<br />

Abstimmung: 17 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen<br />

7. 6. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong><br />

Auf die Verwaltungsvorlage vom 09.03.1999 wird verwiesen.<br />

Gemeindevertreter Zutt verweist auf die Schwierigkeit der Einflußnahme auf einen<br />

Bebauungsplan für die Personen, die das amtliche Bekanntmachungsorgan der<br />

Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> nicht beziehen.<br />

Der Haupt-, Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuß empfiehlt der Gemeindevertretung,<br />

die entsprechende Änderung der Hauptsatzung, wie vorgeschlagen,<br />

vorzunehmen.<br />

Beschluß:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, den § 6 Abs. 5 der Hauptsatzung wie folgt zu<br />

ändern:<br />

§ 6<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

(5) Soll ein Bebauungsplan in Kraft gesetzt werden, macht die Gemeinde nach<br />

Abs. 1 bekannt, daß der Bebauungsplan beschlossen bzw. die Genehmigung<br />

erteilt wurde. Sie gibt dabei an, bei welcher Stelle der Plan während der<br />

Dienststunden eingesehen werden kann. Sie hält Bebauungsplan und<br />

Begründung mit Wirksamwerden der Bekanntmachung zur Einsicht für jede<br />

Person bereit und gibt über ihren Inhalt auf Verlangen Auskunft. Mit der<br />

Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.<br />

Abstimmung: 20 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen<br />

8.1 Antrag auf kommunale Investitionsförderung;<br />

ASV Kölschhausen 1985 e. V. - Kauf einer Fischteichanlage<br />

Auf die Verwaltungsvorlage vom 09.03.1999 wird verwiesen.<br />

Gemeindevertreter Zörb befürwortet den Antrag des Angelsportvereins<br />

Kölschhausen und bemängelt die damalige Beschlußfassung durch die<br />

Gemeindevertretung. Er begründet die Auffassung der CDU-Fraktion damit, daß der<br />

Angelsportverein seinerzeit in der Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> kein geeignetes<br />

Gelände gefunden habe bzw. eine Genehmigung hierfür seitens der Fachbehörden<br />

nicht erteilt worden sei. Dies könne nicht zu Lasten des Vereins gehen, der<br />

mittlerweile eine Fischteichanlage im Landkreis Marburg-Biedenkopf betreibt.

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