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Niederschrift - Ehringshausen

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– 17 –<br />

Gemeindevertreter Schweitzer erörtert die Argumente, die den Kultur-,<br />

Partnerschafts- und Sozialausschuss zu der jetzt vorliegenden Beschlussempfehlung<br />

bewogen hätten und bittet, dieser zuzustimmen.<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeindevertretung beabsichtigt, bei ausreichender Resonanz folgende Kindergartenbenutzungsgebühren<br />

zu erheben:<br />

Gebühr für Regelkindergarten<br />

(einschl. der angebotenen<br />

Nachmittagszeit)<br />

08.30 Uhr - 12.00 Uhr 100,00 DM<br />

Früh- und Spätbetreuung 07.30 Uhr - 08.30 Uhr und<br />

12.00 Uhr - 13.15 Uhr<br />

zzgl. 40,00 DM<br />

Ganztagsversorgung<br />

(durchgehende Betreuung einschl.<br />

Mittagsversorgung)<br />

zzgl.<br />

d.h. insges.<br />

90,00 DM<br />

230,00 DM<br />

Zweitkindergebühr in Höhe der Zusatzleistungen<br />

(für Ganztagsversorgung<br />

sowie Früh- und<br />

Spätbetreuung)<br />

Weiterhin beschließt die Gemeindevertretung, auf Grundlage dieser Gebührensätze<br />

eine entsprechende Bedarfsermittlung durchzuführen und im Anschluss daran<br />

eventuell eine Satzungsänderung herbeizuführen.<br />

Abstimmung: 11 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 5 Stimmenthaltungen<br />

Ergänzend schlägt Gemeindevertreter Riedel vor, die Vertreter der konfessionellen<br />

Kindergärten in die Sitzung der Gemeindevertretung einzuladen, wenn über die<br />

Gebührenanpassung im Bereich der Kindergärten entschieden werden soll.<br />

10. Antrag der NPD-Fraktion;<br />

Erhöhung des Verkaufspreises für auswärtige Bauplatzbewerber<br />

Frau Zutt beantragt für die NPD-Fraktion, dass die Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> an<br />

Bauwillige, die weder familiär noch arbeitsmäßig mit <strong>Ehringshausen</strong> in Verbindung<br />

gebracht werden können, den Quadratmeterpreis für Bauland um 20,00 DM teurer<br />

verkaufen solle.<br />

Zur Begründung führt Frau Zutt aus, dass hierdurch weiterer Zersiedlung vorgebeugt<br />

und der Natur- und Freizeitwert der Natur erhalten bleiben könne. Der Mehrerlös<br />

durch die höheren Grundstückspreise sollte kalendermäßig gebucht und an deutsche<br />

Familien mit drei oder mehr Kindern verteilt werden.

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