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Niederschrift - Ehringshausen

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– 8 –<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, die Zweitkindergebühr von 100,00 DM/mtl.<br />

auf 60,00 DM/mtl. festzusetzen.<br />

Abstimmung: 16 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, als Gebühr für Regelkindergärten einschließlich<br />

der angebotenen Nachmittagszeit von 7.30 Uhr - 13.15 Uhr einen<br />

monatlichen Betrag von 120,00 DM zu erheben.<br />

Abstimmung: 16 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, die Gebühr für die Ganztagsversorgung<br />

(durchgehende Betreuung einschließlich Mittagsversorgung) auf monatlich<br />

210,00 DM festzusetzen.<br />

Abstimmung: 16 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, die Zweitkindergebühr auf 60,00 DM/mtl.,<br />

bei Ganztagsversorgung zuzüglich 90,00 DM/mtl., festzusetzen.<br />

Abstimmung: 16 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen<br />

Damit ist die 1. Änderungssatzung der Satzung über die Benutzung der<br />

Kindergärten der Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> und die 5. Änderungssatzung der<br />

Gebührensatzung in Form der vorgenannten Änderung beschlossen.<br />

Beschluss:<br />

Des weiteren beschließt die Gemeindevertretung, im Vorgriff auf den 1.<br />

Nachtragshaushalt 2000 Mittel in Höhe von 20.000,00 DM für Sach- sowie<br />

35.000,00 DM für Personalkosten zur Schaffung von Ganztagskindergartenplätzen<br />

in Kölschhausen bereitzustellen.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

9. Antrag auf kommunale Investitionsförderung

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