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Niederschrift - Ehringshausen

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– 11 –<br />

Sowohl Bürgermeister Niebch als auch Erster Beigeordneter Fiegler weisen die<br />

Darstellungen der Frau Zutt als nicht den Tatsachen entsprechend zurück. Sie<br />

verweisen insbesondere darauf, dass die Verwaltung durch die Anfragen der Frau<br />

Zutt bewusst getäuscht wurden.<br />

Die Debatte wird nach Beiträgen von NPD-Gemeindevertretern mit dem Hinweis<br />

des Vorsitzenden der Gemeindevertretung beendet, dass er ggf. vom Hausrecht<br />

Gebrauch machen werde.<br />

5. Bebauungsplan OT Katzenfurt Nr. 7 „Auf der Arlskaut II“<br />

Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.<br />

Herr Richter vom Planungsbüro Prof. Seifert, Linden, erläutert nochmals die<br />

Festsetzungen des Bebauungsplanes OT Katzenfurt Nr. 7 „Auf der Arlskaut II“.<br />

Intensive Fragen aus den Reihen der Gemeindevertretung, werden dabei von ihm<br />

beantwortet.<br />

Der Haupt-, Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung,<br />

den weiteren Verfahrensgang des Bebauungsplanes auf den Weg zu<br />

geben.<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt,<br />

a) in der Gestaltungssatzung den Satz „Drempel sind unzulässig“ zu streichen.<br />

Abstimmung: 24 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme<br />

b) 1. in Anwendung des § 233 Abs. 1 Satz 2 BauGB i. d. F. v. 18.08.1997 das Aufstellungsverfahren<br />

für den Bebauungsplan "Auf der Arlskaut II" nach den<br />

Vorschriften des seit 01.01.1998 geltenden BauGB weiterzuführen.<br />

2. festzustellen, dass während der 2. Offenlage des Bebauungsplanes keine<br />

abwägungsbeachtlichen Stellungnahmen abgegeben wurden.<br />

3. den Bebauungsplan "Auf Arlskaut II" im Ortsteil Katzenfurt - bestehend aus der<br />

Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen -gem. § 10 BauGB als Satzung.<br />

Die Begründung wird gebilligt.<br />

4. die in den Bebauungsplan aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen<br />

(Gestaltungssatzung, Festsetzungen gem. § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m.<br />

§ 87 HBO) als Satzung gem. § 5 HGO.<br />

5. Der Bebauungsplan tritt mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

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