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Niederschrift - Ehringshausen

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Gegenstand der Besprechung waren die im vergangenen Jahr von der Schulelternschaft<br />

als auch von der Schulleitung und der Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> kritisierten<br />

baulichen Mängel an der Grundschule.<br />

Die seinerzeit aufgedeckten Mängel wurden im vergangenen Jahr Punkt für Punkt<br />

vor Ort mit den politisch Verantwortlichen besprochen und eine Erledigung<br />

zugesagt.<br />

Um nun zu dokumentieren, dass die Verantwortlichen für die Schulbauunterhaltung<br />

Wort gehalten haben, hat dieser Termin stattgefunden. Die Mängel sind<br />

insgesamt abgestellt.<br />

j) eine erhöhte Steuer für Kampfhunde nach einem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts<br />

vom 19. Januar 2000 zulässig ist.<br />

Das Gericht sieht auch durch die Differenzierung nach Hunderassen den Gleichheitsgrundsatz<br />

des Grundgesetzes nicht verletzt. Insoweit wird der von der<br />

Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> beschlossenen Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer<br />

und der darin geregelten höheren Kampfhundesteuer vollinhaltlich entsprochen.<br />

Angemerkt wird, dass bei der Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> lediglich ein Hundehalter<br />

Widerspruch gegen die erhöhte Kampfhundesteuer eingelegt hat.<br />

k) das Land Hessen vom Orkan "Lothar" so gut wie verschont geblieben ist. Dennoch<br />

haben diese Sturmschäden des zweiten Weihnachtsfeiertages 1999 Auswirkungen<br />

für den heimischen Raum.<br />

Der Gesamtschaden von 25 Mio. Festmeter entspricht 60 % des Jahreseinschlages<br />

der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Aufgrund des erhöhten Holzaufkommens<br />

sind im Staatswaldbereich Einschlagsbeschränkungen bei Buche und<br />

Fichte von 25 % angeordnet.<br />

Aufgrund der vorhandenen Überkapazität kommt es insbesondere im heimischen<br />

Raum bereits erkennbar zu Abschlagsverhandlungen der aufkaufenden Unternehmer<br />

von 10 % - 15 %.<br />

Aufgrund der vorhandenen Baumstruktur für den Gemeindewald <strong>Ehringshausen</strong><br />

ist jedoch selbst bei vorsichtigen Schätzungen nicht mit erheblichen finanziellen<br />

Einbußen zu rechnen. Dies deshalb, da durch das zuständige Forstamt Driedorf<br />

bestehende Holzlieferverträge langfristig abgeschlossen wurden und somit<br />

Vertragsbindungen bestehen.<br />

l) am 11. Januar 2000 eine Anliegerversammlung zum Ausbau der Straße<br />

"Im Altenbach / Finkenweg", OT Breitenbach, stattgefunden hat.

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