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Niederschrift - Ehringshausen

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4. Verleihung einer Ehrenbezeichnung<br />

– 4 –<br />

Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.<br />

Der Haupt-, Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung,<br />

Herrn Klaus Both, OT Katzenfurt, die Ehrenbezeichnung "Ehren-<br />

Wehrführer" zu verleihen.<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, Herrn Klaus Both in Anerkennung seiner Dienste<br />

um das Feuerlöschwesen gemäß § 28 Abs. 2 HGO die Ehrenbezeichnung "Ehrenwehrführer"<br />

zu verleihen.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

5. Mitteilungen und Anfragen<br />

5.1 Mitteilungen<br />

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung gibt eine Einladung des Opel-Clubs<br />

Katzenfurt zu einer Veranstaltung am 1. April 2000 in der Volkshalle <strong>Ehringshausen</strong><br />

bekannt.<br />

Der Erlös dieser Veranstaltung kommt der Kinderkrebsstation "Peiper", Gießen,<br />

zugute.<br />

Bürgermeister Niebch teilt mit, dass<br />

a) das Busunternehmen Regionalverkehr Kurhessen GmbH (RKH) mehrfach auf<br />

Probleme der Busfahrer beim Ausfahren aus der Haltestelle Dillheim auf die B 277<br />

hingewiesen hat.<br />

Um hier Abhilfe zu schaffen, fand mit Vertretern der Verkehrsabteilung des Lahn-<br />

Dill-Kreises, des Amtes für Straßen- und Verkehrswesen sowie der Polizei am<br />

17.11.1999 ein Ortstermin statt. Insbesondere der für den RKH anwesende<br />

Busfahrer sprach sich für eine Verkehrsführung durch den Ortsteil Dillheim aus.<br />

Diese Linienführung fand allgemeinen Zuspruch.<br />

Bürgermeister Niebch, der an diesem Termin nicht teilnehmen konnte, hat nach<br />

Bekanntwerden dieser Entscheidung unverzüglich angeordnet, dass die Ortsdurchfahrt<br />

Dillheim nicht mehr zu durchfahren und die bestehende Haltestelle im<br />

Sinne einer verkehrsgerechten Lösung zu nutzen ist.<br />

Insbesondere wegen der engen und kurvenreichen Verkehrsführung im Bereich<br />

der Ortsmitte Dillheims ist die getroffene Entscheidung der Verkehrsbehörden als<br />

auch der Polizei unverständlich und nicht praxisgerecht. Dem Anspruch eines

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