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Niederschrift - Ehringshausen

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Auch hier verliest der Vorsitzende der Gemeindevertretung den Antrag der FWG-Fraktion<br />

auf Förderung von Ausbildungsplätzen in der Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong>.<br />

Beschluß:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, den Antrag der FWG-Fraktion auf Förderung von<br />

Ausbildungsplätzen in der Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> an den Gemeindevorstand und die<br />

zuständigen Ausschüsse zu verweisen.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

15. Flächenbilanz der gemeindeeigenen Grundstücke für mögliche Ausgleichsflächen;<br />

Sachstandsbericht<br />

Verwaltungsangestellter Praßny führt hierzu aus, daß auf Antrag der FWG-Fraktion am<br />

30.03.1995 durch die Gemeindevertretung beschlossen wurde, die Verwaltung zu<br />

beauftragen, ein Kataster aller gemeindeeigener Grundstücke zu erstellen, um hieraus<br />

Erkenntnisse über Ausgleichsflächen für Ausgleichsmaßnahmen gewinnen.<br />

Hierfür waren sehr zeit- und arbeitsintensive Kopierarbeiten notwendig. Die Ortsteile sind<br />

einzeln für sich herausgearbeitet, jedoch in Form „eines Puzzles“ zusammenfügbar, um einen<br />

Gesamteindruck zu ermöglichen. Es mußte jedes gemeindeeigene Grundstück angefahren,<br />

eine Beschreibung der Art des Grundstückes sowie ein Foto gemacht werden. Die<br />

Sommermonate der Jahre 1996 und 1997 waren hierfür notwendig, da nur in dieser Jahreszeit<br />

die Vegetation klar erkennbar ist.<br />

Er erläutert ausführlich die Maßnahmen zur Gewinnung von Öko-Punkten für die<br />

Kompensation von Baugebieten.<br />

Öko-Punkte können nur dann angerechnet werden, wenn eine Gemeinde ohne rechtliche<br />

Verpflichtung Maßnahmen durchführt, von denen dauerhaft günstige Wirkungen auf den<br />

Naturhaushalt ausgehen. Anrechnung als Ersatzmaßnahme kann verlangt werden, wenn<br />

a) die Maßnahme den Festsetzungen des Landschaftsplanes entspricht<br />

b) die UNB vorher dieser Maßnahme zugestimmt hat und<br />

c) die Gemeinde unverzüglich nach der Fertigstellung die günstige Wirkung von der UNB<br />

berechnen läßt.<br />

Werden die Maßnahmen von Dritten gefördert oder sonst mitgetragen, erfolgt die<br />

Anrechnung in dem Verhältnis, in welchem die Gemeinde die Kosten getragen hat. die<br />

bisherige Praxis (im Bebauungsplan Kompensationsflächen zuzuordnen) wird dahingehend<br />

erweitert, daß die Kommune mit den vorhandenen Öko-Punkten zukünftig Bebauungspläne<br />

ausgleichen kann.<br />

Hierzu ist es erforderlich, daß von einem autorisierten Planer anhand einer Biotopwertliste<br />

ermittelt wird, welchen Biotopwert ein Baugebiet vorher hatte (Äcker, Wiesen etc.).<br />

Die nach der Realisierung des Bebauungsplanes bzw. Baugebietes versiegelte Fläche ist<br />

Grundlage für die Berechnung der durch die Maßnahme entstandenen „Minus-Öko-Punkte“,<br />

die dann mit den vorhandenen „Plus-Öko-Punkten“ auf dem „Öko-Punkte-Konto“ der<br />

Kommune ausgeglichen bzw. verrechnet werden können.

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