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Niederschrift - Ehringshausen

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5. Bebauungsplan OT <strong>Ehringshausen</strong> Nr. 16 „Auf’m Borngraben / Zehnetfrei“<br />

Auf die Verwaltungsvorlage vom 02.06.1997 wird verwiesen.<br />

Herr Grebe vom Planungsbüro Freiraum und Siedlung, Wöllstadt, nimmt Bezug auf das<br />

Schreiben des Regierungspräsidiums Gießen vom 15.10.1996 und teilt hierzu mit, daß aus<br />

Sicht der Regionalplanung dem o. g. Bebauungsplan nur unter der Voraussetzung<br />

zugestimmt werden kann, daß eine öffentlich rechtliche Vereinbarung zwischen der<br />

Gemeinde und der Abteilung Regionalplanung beim RP Gießen getroffen wird, daß der<br />

zweite Bauabschnitt erst dann beansprucht wird, wenn nachweislich 75 % der Bauplätze des<br />

ersten Bauabschnitts vergeben bzw. bebaut sind. Diese Stellungnahme, so Herr Grebe weiter,<br />

erhebe keine Bedenken hinsichtlich der Flächenausweisung und sei im übrigen als äußerst<br />

fair zu bezeichnen.<br />

Der Bau- und Umweltausschuß empfiehlt der Gemeindevertretung, sich dem<br />

Abwägungsvorschlag des Planungsbüros Freiraum und Siedlung zur Stellungnahme des<br />

Regierungspräsidiums Gießen zum Bebauungsplan OT <strong>Ehringshausen</strong> Nr. 16 „Auf’m<br />

Borngraben / Zehnetfrei“ anzuschließen.<br />

Beschluß:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, sich dem Abwägungsvorschlag des Planungsbüros<br />

Freiraum und Siedlung zur Stellungnahme des Regierungspräsidiums Gießen zum<br />

Bebauungsplan OT <strong>Ehringshausen</strong> Nr. 16 „Auf’m Borngraben / Zehnetfrei“ anzuschließen.<br />

Abstimmung: 16 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen<br />

Die Gemeindevertreter Ferdinand Berneaud, Ulrich Clößner, Klaus Müller, Erhard Henrich<br />

sowie Bürgermeister Eberhard Niebch haben an der Beratung bzw. Beschlußfassung nicht<br />

teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen.<br />

Der Vorsitzende führt anschließend aus, daß Herr Richter vom Planungsbüro Seifert zur Zeit<br />

noch nicht anwesend sei und bittet den Tagesordnungspunkt 9 „Landschaftsschutzgebiet<br />

Auenverbund Lahn-Dill“ vorzuziehen. Dieser Tagesordnungspunkt wird anschließend<br />

einvernehmlich vorgezogen.<br />

6. Landschaftsschutzgebiet Auenverbund Lahn-Dill<br />

Auf die Verwaltungsvorlage vom 02.06.1997 wird verwiesen.<br />

Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung, zunächst auf die Beantragung<br />

einer Normenkontrolle bei dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel zu verzichten. Weiterhin<br />

empfiehlt der Gemeindevorstand der Gemeindevertretung, im Hinblick auf künftige geplante<br />

Maßnahmen (z. B. Osttangente) sich die Beantragung einer Normenkontrolle vorzubehalten.<br />

Der Bau- und Umweltausschuß empfiehlt der Gemeindevertretung, aufgrund der geringen<br />

Erfolgsaussichten zunächst auf die Beantragung einer Normenkontrolle beim<br />

Verwaltungsgerichtshof in Kassel zu verzichten, wobei man sich jedoch mit einer Frist von<br />

zwei Jahren vorbehalten solle, ein solches doch noch anzustrengen.

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