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Niederschrift - Ehringshausen

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Gemeindevertreter Führer verweist auf das Bemühen aller Fraktionen die Vereine zu<br />

unterstützen. Er bittet jedoch nochmals darauf hinzuweisen, daß die Förderanträge<br />

vor Beginn der Maßnahme zu stellen sind.<br />

Gemeindevertreter Mock verweist auf die unklare Definition der Vereinsförderrichtlinien<br />

der Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> in Bezug auf den nun zu entscheidenden Fall.<br />

Dies sei auch der Grund für die Ablehnung des Antrages im September gewesen.<br />

Gemeindevertreter Zutt verweist auf Schwierigkeiten bei der Bewertung von<br />

Abgrenzungskriterien im Rahmen der Bezuschussung solcher Vorhaben.<br />

Der Haupt-, Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuß sowie der Kultur-,<br />

Partnerschafts- und Sozialausschuß empfehlen der Gemeindevertretung, dem<br />

Beschlußvorschlag zu folgen und gleichzeitig den Beschluß der Gemeindevertretung<br />

vom 03.09.1998 aufzuheben.<br />

Der Bau- und Umweltausschuß hat einstimmig dem Beschlußvorschlag zugestimmt.<br />

Beschluß:<br />

Der Beschluß der Gemeindevertretung vom 03.09.1998 hinsichtlich der Förderung<br />

für den Kauf einer Fischteichanlage des ASV Kölschhausen wird aufgehoben.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, dem Antrag des ASV Kölschhausen 1985 e. V.<br />

auf Bezuschussung für den Kauf der Fischteichanlage in Günterod, Landkreis<br />

Marburg-Biedenkopf, zu entsprechen.<br />

Als zuwendungsfähige Gesamtkosten werden 31.565,40 DM festgesetzt. Der<br />

Zuschuß beträgt somit gemäß Ziffer 1.5.2 der Förderungsrichtlinien für Vereine und<br />

Verbände der Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> höchstens 15 % dieser Kosten, also<br />

4.734,81 DM.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

8.2 Antrag auf kommunale Investitionsförderung;<br />

TSV 1947 Daubhausen e. V. - An- und Umbau des Sportheimes<br />

Gemeindevertreter Ansion übergibt den Vorsitz an Gemeindevertreter Reitzner und<br />

nimmt ebenso wie Gemeindevertreter Ulrich Clößner an der Abstimmung nicht teil.<br />

Auf die Verwaltungsvorlage vom 09.03.1999 wird verwiesen.<br />

Bürgermeister Niebch führt hierzu aus, daß die Kosten der Maßnahme entgegen<br />

der Verwaltungsvorlage auf nunmehr 77.000,00 DM festgestellt wurden, so daß der<br />

Zuschuß höchstens 11.550,00 DM betrage.<br />

Die hiermit befaßten Ausschüsse haben der geänderten Beschlußempfehlung einstimmig<br />

zugestimmt.<br />

Beschluß:

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