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Niederschrift - Ehringshausen

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– 7 –<br />

Geschäftsbereich Bezeichnung Betrag<br />

Allgemeine<br />

Verwaltung<br />

Zuschüsse an Vereine und Verbände 8.000,00 DM<br />

Zuschüsse an Vereine, Verbände und Schulen<br />

im Rahmen der Partnerschaft<br />

12.000,00 DM<br />

Zuschüsse für den örtlichen Vogelschutz 1.500,00 DM<br />

Zuschüsse an die Jugendfeuerwehren 2.000,00 DM<br />

Zuwendung an die Freiwilligen Feuerwehren<br />

(Ortsteile)<br />

6.000,00 DM<br />

Kulturpflege Zuschüsse an kulturelle Vereine und Verbände 17.500,00 DM<br />

Heimatpflege Mitgliedsbeiträge an Heimatvereine 4.100,00 DM<br />

Soziale Sicherung Zuweisung an Vereine und Verbände der<br />

Freien Wohlfahrtspflege<br />

5.000,00 DM<br />

Zuschuß an das Deutsche Rote Kreuz 900,00 DM<br />

Sportförderung Zuschüsse für sporttreibende Vereine 55.500,00 DM<br />

Investitionsförderun<br />

g<br />

Kommunaler Zuschuß an Vereine und<br />

Verbände<br />

15.000,00 DM<br />

Wir sind stolz auf unsere Vereinsförderung und bezuschussen auch weiterhin im<br />

Rahmen unserer Möglichkeiten.<br />

l) von Frau Zutt die Kürzung der Verfügungsmittel des Bürgermeisters als<br />

Sparmaßnahme eingefordert wurde.<br />

Damit würden Vereine bestraft. Warum? Die sogenannten unechten Jubiläen wie<br />

10, 20, 30 oder 40jährige Vereinsjubiläen finden öfter statt und werden nicht von<br />

den Förderungsrichtlinien abgedeckt. Dafür gibt es Geld des Bürgermeisters aus<br />

dem Verfügungsfond.<br />

Die Rechnungsergebnisse der letzten Jahre möchte ich bekanntgeben. Im<br />

Wahljahr 1997 = 3.720,00 DM, im Jahr 1996, das bekanntlich kein Wahljahr war<br />

4.160,00 DM.<br />

m) es bei der Ausweisung von Baugebieten in der Finanzausschußsitzung<br />

kontroverse Diskussionen gab. Es ging um Finanzierungsmodelle und deren<br />

Umsetzung. Obwohl ich in den Ausschüssen ganz offen und ehrlich sagte, wie<br />

diese Finanzierungsmodalitäten aussehen könnten, was Bezahlung des<br />

Baulandes angeht, kam in der darauffolgenden Vertretersitzung die Aussage von<br />

Frau Zutt, die Alteigentümer, die ihre Grundstücke verkaufen würden, erst dann<br />

zu entschädigen, wenn die neuen Besitzer der Bauplätze ihre Preise bezahlt<br />

haben.

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