30.11.2012 Aufrufe

Niederschrift - Ehringshausen

Niederschrift - Ehringshausen

Niederschrift - Ehringshausen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

– 6 –<br />

7. Landschaftsschutzgebiet "Auenverbund Lahn-Dill"<br />

In den Wortbeiträgen der Vertreter von CDU-, SPD- und FWG-Fraktion wird deutlich, daß<br />

die Belange der Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> bei der Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes<br />

"Auenverbund Lahn-Dill" nicht ausreichend berücksichtigt wurden.<br />

Gerade Gemeindevertreter Claassen macht anhand einer chronologischen Aufzählung<br />

deutlich, zu welchen Versäumnissen es bei der Aufstellung des Landschaftsschutzgebietes<br />

gekommen ist. Er sieht entsprechenden Handlungsbedarf gegeben.<br />

Um letztendlich eine Möglichkeit zur Klage zu haben, muß die Gemeinde <strong>Ehringshausen</strong> in<br />

ihren Rechten beschwert sein. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn bei der<br />

Fortschreibung des Flächennutzungsplanes die von allen Fraktionen geforderte Errichtung<br />

der Osttangente in der Kerngemeinde <strong>Ehringshausen</strong> von den Trägern öffentlicher Belange<br />

aus Gründen des Landschafts- und Naturschutzes abgelehnt werde. Er regt an, von den<br />

Trägern öffentlicher Belange eine abschließende Stellungnahme einzufordern.<br />

Gleichzeitig schlägt er vor, in den Beschluß für die Gemeindevertretung folgende<br />

Formulierung aufzunehmen:<br />

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, bei den zuständigen Entscheidungsträgern<br />

festzustellen, bis wann mit einer verbindlichen Entscheidung des Flächennutzungsplanes zu<br />

rechnen ist. Das Parlament soll unverzüglich, jedoch spätestens Februar 1998, vom Ergebnis<br />

unterrichtet werden.<br />

Der Haupt-, Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuß sowie der Bau- und Umweltausschuß<br />

empfehlen der Gemeindevertretung, die Option zur Klage so lange offen zu lassen, bis die<br />

Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zum<br />

Thema Osttangente agiert haben.<br />

Beschluß:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt, zur Zeit von einer Normenkontrollklage abzusehen. Die<br />

Option zur Klage wird so lange offen gelassen, bis die Träger öffentlicher Belange im<br />

Rahmen des Flächennutzungsplanes zum Thema Osttangente agiert haben.<br />

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, bei den zuständigen Entscheidungsträgern<br />

festzustellen, bis wann mit einer verbindlichen Entscheidung des Flächennutzungsplanes zu<br />

rechnen ist. Das Parlament soll unverzüglich, jedoch spätestens Februar 1998, vom Ergebnis<br />

unterrichtet werden.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

8. Investitionszuschüsse für vereinseigene Anlagen<br />

8.1 Tennisclub Heinrichsegen e. V. / Schützenverein "Tell" <strong>Ehringshausen</strong>-Dillheim<br />

1903 e. V.<br />

Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!