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Niederschrift - Ehringshausen

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Insbesondere geht er auf die Stellungnahmen der Unteren Wasserbehörde<br />

eingehend ein.<br />

Fragen aus den Reihen der Gemeindevertreter werden direkt beantwortet.<br />

Der Haupt-, Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss sowie der Bau- und Umweltausschuss<br />

empfehlen der Gemeindevertretung, den Anregungen im Rahmen der<br />

bauleitplanerischen Abwägung zu folgen.<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeindevertretung beschließt:<br />

1. Die im Rahmen der Beteiligungsverfahren zum Bebauungsplan OT Katzenfurt Nr.<br />

8.2 „Schulwies / Hinter den Gräben“ abwägungsbeachtlichen Anregungen werden<br />

zur Kenntnis genommen. Aus den vorliegenden Stellungnahmen ergeben sich<br />

keine Änderungen oder Ergänzungen des Bebauungsplanes. Weitere Verfahrensschritte<br />

werden nicht erforderlich.<br />

2. Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan OT Katzenfurt Nr. 8.2<br />

„Schulwies / Hinter den Gräben“ - bestehend aus der Planzeichnung und den<br />

Textlichen Festsetzungen - gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung wird<br />

gebilligt.<br />

3. Die in den Bebauungsplan aufgenommenen bauordnungsrechtlichen<br />

Festsetzungen (Gestaltungssatzung, Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 4 BauGB<br />

i. V. m. § 87 HBO) werden als Satzung gemäß § 5 HGO beschlossen.<br />

4. Gleichzeitig werden die für die Planung erforderlichen Haushaltsmittel von<br />

100.000,00 DM im Vorgriff auf den 1. Nachtragshaushalt 2001 bereitgestellt.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

5. Mitteilungen und Anfragen<br />

5.1 Mitteilungen<br />

Bürgermeister Niebch teilt mit, dass<br />

a) der Landrat des Lahn-Dill-Kreises die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für<br />

das Jahr 2001 geprüft hat.<br />

Es wurden keine Beanstandungen erhoben. Er hat jedoch mitgeteilt, dass aufgrund<br />

der Fehlbeträge in den Abschnitten bzw. Unterabschnitten 75 „Bestattungswesen“<br />

und 815 „Wasserversorgung“ wegen entsprechender Fehlbeträge eine neue<br />

Gebührenkalkulation empfohlen wurde.

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