09.01.2019 Aufrufe

Vom Ende der Zeiten

  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2. Demokratische Täter-Opfer-Umkehr<br />

Der Deutsche als Feindbild<br />

„Der Zielsetzung unserer Erziehungsberechtigten stehen Artikel 3 des<br />

Grundgesetzes 32 sowie Artikel 1 und 13 <strong>der</strong> Charta <strong>der</strong> Vereinten<br />

Nationen entgegen. Man umgeht dieses Hin<strong>der</strong>nis durch eine, für die<br />

Allgemeinheit schwer zu ortende, juristische, finanzielle und<br />

administratorische Bevorzugung von Auslän<strong>der</strong>n und an<strong>der</strong>en<br />

Randgruppen, was dann zwangsläufig zu einer staatlich geför<strong>der</strong>ten<br />

Benachteiligung <strong>der</strong> verbliebenen Inlän<strong>der</strong> führt. Der permanente<br />

Bruch des Artikels 3 GG ist in diesem Lande zum Dauerzustand<br />

geworden. Für diesen Umstand griffen die wackeren<br />

Paragraphenreiter des Systems tief in ihre Trickkiste und för<strong>der</strong>ten<br />

Bild 4: Die ehemalige Berliner Richterin Kirsten Heisig bestätigte die Ungleichbehandlung <strong>der</strong><br />

Deutschen vor den Gesetzen <strong>der</strong> Bundesrepublik. An <strong>der</strong> Paria-Stellung <strong>der</strong> Deutschen hat sich<br />

nach Zusammenbruch und Besetzung im Jahr 1945 bis heute nicht viel geän<strong>der</strong>t.<br />

einen Geistesblitz hervor, dem ein gewisser, freilich systemtypischer Einfallsreichtum nicht<br />

abzusprechen ist. Man erfand im Hinblick auf bestimmte Gruppen <strong>der</strong> Einwohnerschaft <strong>der</strong> BRD<br />

die Bezeichnung ‚Teile <strong>der</strong> Bevölkerung‘. Sie gilt nur für einige, aus <strong>der</strong> Allgemeinheit<br />

hervortretende, umgrenzte Gruppen. Ihnen gegenüber steht dann die ‚Bevölkerung‘, in Gestalt<br />

<strong>der</strong>, wegen ihres Umfanges, nicht aus <strong>der</strong> Allgemeinheit herausragenden übrigen<br />

Einwohnerschaft. Sodann stuft man die erste Gruppierung als ‚beleidigungsfähig‘ ein, während<br />

man die zweite Gruppierung dieses Privileg verweigert. Sie gilt als ‚nicht beleidigungsfähig‘. Die<br />

Praxis sieht dann wie folgt aus: Sprüche wie ‚Alle Deutschen müssen vergast werden!‘ gelten<br />

gemäß § 130 StGB nicht als Volksverhetzung, da laut BRD-Rechtsprechung nur ‚Teile <strong>der</strong><br />

Bevölkerung‘, die sich ‚von <strong>der</strong> übrigen Bevölkerung‘ unterscheiden, ‚beleidigungsfähig‘ sind.<br />

Die deutschen Inlän<strong>der</strong> sind gemäß dieser Konstruktion aber kein abgrenzbarer Teil und somit<br />

nicht beleidigungsfähig. Man bedenke:<br />

Der Volksverhetzungsparagraph schützt Gruppen, die mehr o<strong>der</strong> weniger deutschfeindlich sind,<br />

wie etwa türkische Rassisten, Islamisten, Freimaurer, Kommunisten o<strong>der</strong> mosaische Verbände.<br />

Der antirassistische Schutz des § 130 StGB gilt nicht für das eigene Volk. Mit <strong>der</strong> Spaltung <strong>der</strong><br />

Einwohnerschaft in zwei unterschiedliche ‚Teile <strong>der</strong> Bevölkerung‘ wurden sämtliche nationalen<br />

wie internationalen Gesetze und Postulate, welche die Gleichheit aller vor dem Gesetz<br />

verbindlich festschreiben, für den autochthonen Teil <strong>der</strong> Bevölkerung des freiesten Rechtstaates<br />

<strong>der</strong> deutschen Geschichte außer Kraft gesetzt. … [1, Seite 194-197]<br />

Nicht beleidigungsfähig, da <strong>der</strong> Kategorie ‚Bevölkerung‘ zugerechnet, sind unter an<strong>der</strong>em:<br />

die Deutschen 33<br />

die deutschen Frauen 34<br />

die Veteranen des Zweiten Weltkrieges 35<br />

die Christen in Deutschland. 36<br />

Die hier erwähnten Bevölkerungsteile sind also nicht beleidigungsfähig, volksverhetzende o<strong>der</strong><br />

ehrverletzende Äußerungen gegen sie bleiben somit straffrei. Entsprechende Strafanzeigen<br />

wegen Volksverhetzung o<strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung zum Völkermord am deutschen Volk werden<br />

nie<strong>der</strong>gebügelt. Die Verletzung nationaler wie internationaler Gesetze ist dabei eindeutig:<br />

Nach § 130 StGB werden sogenannte Taten <strong>der</strong> Leugnung, Billigung o<strong>der</strong> Verharmlosung von<br />

Verbrechen des Massen- und Völkermordes verfolgt, die seitens des Nationalsozialismus<br />

geschehen sind, nicht aber gleichartige Taten bezüglich ähnlicher Verbrechen an<strong>der</strong>er Gruppen,<br />

auch nicht solcher Gruppen, die noch bestehen und solche Verbrechen befürworten und<br />

betreiben. Mit dieser eindeutigen Rechtsbeugung in einer zentralen Angelegenheit wurde das<br />

Postulat <strong>der</strong> Gleichheit aller vor dem Gesetz im Anwendungsbereich <strong>der</strong> BRD außer Kraft<br />

gesetzt. Das Skandieren ‚Bomber-Harris, do it again‘, also <strong>der</strong> offene Mord an<br />

hun<strong>der</strong>ttausenden deutschen Zivilisten während des Zweiten Weltkrieges, fällt dann, wie vom<br />

Münchner Oberstaatsanwalt Stern dargelegt, unter die freie Meinungsäußerung gemäß Artikel 5<br />

Abs. 1 GG.“ [1, Seite 198, 199, 208, 209]<br />

32 Art. 3 GG: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seines<br />

Glaubens, seiner religiösen o<strong>der</strong> politischen Anschauung benachteiligt o<strong>der</strong> bevorzugt werden.“<br />

33 StA Nürnberg Fürth, Vfg. V. 08.03.1995, Az. 402 Js 32830/95 u. StA München 1, Vfg. v. 11.03.1997, Az. 112 Js<br />

34 LG Hamburg, Urteil v. 26.07.1987, Az. 74 0 235/78<br />

35 StA Tübingen, Vfg. v. 01.09.1995, Az. 15 Js 5925/95 u. StA HH, Verfügung v. 09.05.1996, Az 141 Js 200/95<br />

36 LG Köln, Beschluß v. 29.04.1982, Az. 105 Qs 109 u. 117/82<br />

10

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!