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Vom Ende der Zeiten

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2. Demokratische Täter-Opfer-Umkehr<br />

Wenn scharfe Waffen im Spiel gewesen wären, dann wäre das <strong>Ende</strong> aller Bemühungen dem<br />

Anfang schnell gefolgt. Rechtlich gesehen hätten wir den Tatbestand des ‚Bewaffneten Haufens‘<br />

verwirklicht. Es wäre <strong>der</strong> direkte Weg ins Gefängnis gewesen. Aber selbst wenn es möglich<br />

gewesen wäre, etwa durch die genehmigte Benutzung zugelassener Schießstätten, straffrei mit<br />

Schußwaffen zu hantieren, so hätte ich trotzdem verzichtet, weil ich auch an die Unfallgefahr zu<br />

denken hatte. Jedenfalls entbehrt die Behauptung, die WSG sei bewaffnet gewesen, je<strong>der</strong><br />

Grundlage. Wäre es richtig, daß schußfähige Gewehre und Handgranaten beschlagnahmt<br />

wurden, so hätten sich an diese Funde zwangsläufig Ermittlungs- und Strafverfahren<br />

anschließen müssen. Das war aber nicht <strong>der</strong> Fall. Die Wehrsportgruppe Hoffmann hat bei ihren<br />

Übungen nur sogenannte ‚Anschein-Waffen‘ verwendet. Es handelte sich um Kriegswaffen, die<br />

durch technische Verän<strong>der</strong>ung in nicht mehr schußfähige Waffen-Attrappen verwandelt worden<br />

waren. Sie waren im Sinne des Waffengesetzes keine Schußwaffen mehr. Handgranaten o<strong>der</strong><br />

sonstige Explosivkörper waren ebenfalls nie im Gebrauch. Bei den polizeilich sichergestellten<br />

Stielhandgranaten handelte es sich um aus Holz gedrechselte Attrappen. Die Standard-<br />

Anschein-Waffe <strong>der</strong> WSG war ursprünglich <strong>der</strong> Karabiner 98. Später wurden zusätzlich K 43<br />

angeschafft. Dieser Umstand war den Polizeibehörden bekannt. Im Verfassungsschutzbericht<br />

von 1977 wird die Verwendung von unbrauchbar gemachten Karabinern im WSG Dienst<br />

bestätigt: ‚Der Graphiker Karl-Heinz Hoffmann (40) aus Heroldsberg hat seit Bestehen seiner<br />

‚Wehrsportgruppe‘, etwa 200 Anhänger gewonnen, die z. T. einem von Hoffmann 1976<br />

gegründeten Freundeskreis zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Wehrsportgruppe Hoffmann gehören. Zu den<br />

Aktiven, die in Geländefahrzeugen mit Pioniergerät und unbrauchbar gemachten Karabinern in<br />

gleichartigen Kampfanzügen eine sogenannte Wehrertüchtigung proben.‘“ 331332<br />

„Am 16. Juni 1981 wird Karl-Heinz Hoffmann, als Beschuldigter geführt im immer noch<br />

laufenden Ermittlungsverfahren zum Anschlag auf <strong>der</strong> Theresienwiese, am Frankfurter<br />

Flughafen verhaftet. Man konfrontiert ihn mit einem ganzen Bündel an teils schwersten<br />

strafrechtlich relevanten Vorwürfen, allerdings nicht zum Anschlag selbst. Er wird bis zum Jahr<br />

1989 nicht mehr frei kommen und sich in einem jahrelangen Prozeß, vor allem selbst, gegen die<br />

drohende lebenslange Haft juristisch zur Wehr setzen müssen. Kurz nach dem Anschlag hatte<br />

man die Wohnungen von ehemaligen Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> WSG durchsucht, darunter auch das<br />

Schloß Ermreuth, in dem Hoffmann zusammen mit seiner Frau lebte, wenn er sich nicht im<br />

Libanon aufhielt. … Für den Leser entsteht, sofern er nicht über das nötige Hintergrundwissen<br />

verfügt, aufgrund dieser Darstellung <strong>der</strong> Eindruck, Hoffmann habe in Ermreuth womöglich auf<br />

eigene Initiative hin Sprengstoff gelagert und dies in unmittelbarer zeitlicher Nähe zum<br />

331 Jahresbericht des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz 1977, S. 44<br />

332 Arbeitskreis NSU, „Oktoberfestblogkomplett - QUATSCH FÜR MUTTER HELGA: ZEITUNGS-BLABLA ZU<br />

DEN ANSCHEINWAFFEN DER WSG“, S. 438, 439<br />

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