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Vom Ende der Zeiten

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2. Demokratische Täter-Opfer-Umkehr<br />

Setzt man die Fakten richtig ineinan<strong>der</strong>, so entpuppt sich dieser<br />

‚faschistische‘ Anschlag mit einiger Bestimmtheit als ein aus dem<br />

Ru<strong>der</strong> gelaufener Kriminalfall im Drogenhändlermilieu. Besagter<br />

Kriminalfall wurde dann zum Zwecke <strong>der</strong> Befriedigung eines<br />

politischen Bedürfnisses in eine Tat, von Angehörigen des ‚Volkes<br />

<strong>der</strong> Täter‘ begangene, auslän<strong>der</strong>feindliche Tat umgebogen. Dies<br />

gelang allerdings nur unvollständig. Um die Gesamtzusammenhänge<br />

verständlicher zu machen erscheint es notwendig, auf einige,<br />

von Juhnke hervorgehobene Basisfakten zu verweisen. 287<br />

So kratzt er stark an dem von den Medien gemalten Bild einer<br />

idyllischen Gemeinschaft von Auslän<strong>der</strong>n im fremdenfeindlichen,<br />

faschistoiden Deutschland. Nach Juhnke zeigen sich die<br />

betroffenen Bewohner <strong>der</strong> Hafenstraße den Ermittlungsbeamten<br />

Bild 50: Der Rotarier Roman Herzog: „Für den Fall, daß es sich um einen Brandanschlag<br />

(Deutscher) gehandelt habe, wolle er in aller Offenheit die Frage nach <strong>der</strong> Wirksamkeit deutscher<br />

Sicherheitspolitik aufwerfen: ‚Dann geht meine Geduld (mit Euch) allmählich zu <strong>Ende</strong>.‘“ 288<br />

gegenüber wenig kooperativ. Zwischen den arabischen und schwarzafrikanischen Bewohnern<br />

war es zu Differenzen auf rassistischer Grundlage gekommen. So bezeichnete Eids Vater die<br />

Afrikaner grundsätzlich als ‚Sklaven‘. Somit liegt dem ‚Anschlag‘ möglicherweise doch ein<br />

rassistisches Motiv zugrunde, allerdings eines, daß sich bestens eignet, (bundesdeutschen)<br />

Moralheuchlern die ideologische Suppe zu versalzen.“ [1, Seite 87, 88]<br />

Hackert zum gelebten Rechtsbruch: „Wird den Ermittlern eine ‚volkspädagogische<br />

Erwünschtheit‘ als Ermittlungsziel vorgegeben, ist das juristische Desaster vorprogrammiert.<br />

Das Fall Hafenstraße liefert dafür den besten Beweis. Die Staatsanwaltschaft 289 hat nach dem<br />

Freispruch von Safwan Eid, die Akten im Fall <strong>der</strong> Lübecker Brandkatastrophe mit <strong>der</strong><br />

Bemerkung geschlossen, daß er unlösbar sei. Diese Schlußfolgerung signalisiert die indirekte<br />

Bestätigung einer auf Anweisung höchster Instanzen betriebene Irreführung <strong>der</strong> Allgemeinheit.<br />

Wer über die Fähigkeit verfügt, zwei und zwei so zu addieren, daß das Ergebnis vier ist, <strong>der</strong><br />

bemerkt bei eingehen<strong>der</strong> Beschäftigung mit dem vorliegenden Fall, daß am Ausgangspunkt <strong>der</strong><br />

Katastrophe mit einiger Sicherheit die Ermordung des 27-jährigen togolesischen Studenten<br />

Sylvio Amoussou stand. Der TAGESSPIEGEL schreibt: ‚Auch das Rätsel um den Toten aus<br />

dem Eingangsbereich, Sylvio Amoussou, wurde nie geklärt. Er hatte nicht die typischen Gifte in<br />

<strong>der</strong> Lunge o<strong>der</strong> im Blut, die bei den an<strong>der</strong>en Brandopfern gefunden wurden. Die<br />

Gerichtsmediziner hielten es für möglich, daß er schon tot war, als <strong>der</strong> Brand ausbrach.<br />

Wie starb er wirklich? Der britische Brandexperte Roger Ide, <strong>der</strong> 26 Jahre lang im britischen<br />

Innenministerium für Bran<strong>der</strong>mittlungen zuständig war, sagt, Befunde wie bei Amoussou seien<br />

typisch für Brandopfer, die mit Benzin übergossen wurden. In solchen Fällen erleidet <strong>der</strong><br />

Mensch einen Schock. Die Atmung setzt unmittelbar vor dem Tod aus. Betroffenheit und Trauer<br />

waren seit den ersten Meldungen von allen Seiten bekundet worden. Bundespräsident Roman<br />

Herzog war erschüttert, ebenso Ministerpräsidentin Heide Simonis, die in den Löschwasserpfützen<br />

an <strong>der</strong> Brandruine stand. In Lübeck gingen tausende auf die Straße und demonstrierten<br />

gegen Fremdenfeindlichkeit. CNN brachte große Übertragungswagen in Stellung. Deutschlands<br />

häßliche Fratze hatte scheinbar einen neuen Schmiß bekommen.‘ 290<br />

Amoussous Körper war in seiner Gänze <strong>der</strong>art verbrannt, daß nicht einmal seine Hautfarbe<br />

mehr zu erkennen war. Aus den unterschiedlichen Beschreibungen, wie auch aus den<br />

pathologischen Untersuchungen, geht hervor, daß Amoussou erwürgt wurde. Nach Juhnke<br />

hatte er zudem Verletzungen am Schädel. Aus dem Obduktionsbericht geht ferner hervor, daß<br />

er zum Brandzeitpunkt bereits tot gewesen sein muß. Die gebündelte Faktenlage müßte vor<br />

dem geistigen Auge eines jeden Denkenden folgendes Bild abgeben: Amoussous Körper dürfte<br />

in den Eingangsbereich des Hauses verbracht worden sein, wo er mit Benzin übergossen und<br />

verbrannt wurde. Er ist also nicht durch die eigentliche Brandlegung umgekommen.<br />

287 Andreas Juhnke, „Brandherd - Der zehnfache Mord von Lübeck: Ein Kriminalfall wird zum Politikum“, 1998<br />

288 DIE WELT am SONNTAG, „Sieben folgenschwere Irrtümer“, 17.12.2000, Artikel v. Jochen Kummer<br />

289 In <strong>der</strong> BRD unterliegen Staatsanwälte (Bundesanwaltschaft) <strong>der</strong> Weisungsgebundenheit durch das<br />

Justizministerium und damit <strong>der</strong> politische Interessen verfolgenden Regierung (Kanzleramt).<br />

290 DER TAGESSPIEGEL, „Kaltes <strong>Ende</strong> einer heißen Spur - 10 Tote, 39 Verletzte: Auch sieben Jahre nach dem<br />

Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Lübeck sind die Täter noch nicht zur Verantwortung gezogen worden“,<br />

18.01.2003, Artikel v. Andreas Juhnke<br />

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