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Vom Ende der Zeiten

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2. Demokratische Täter-Opfer-Umkehr<br />

Plädoyer des Verteidigers von Lars Christiansen<br />

Ebenfalls am 24. November 1993 spricht <strong>der</strong> Rechtsanwalt<br />

Wolfgang Ohnesorge (re. im Bild) sein Plädoyer für Lars<br />

Christiansen: „… Als Verteidiger ist es nicht nur meine Aufgabe,<br />

son<strong>der</strong>n meine Pflicht, dafür zu sorgen, daß mein Mandant ein<br />

faires Verfahren erhält; dieser Gelegenheit hat, seinen Standpunkt<br />

zu vertreten und dem obersten Prinzip eines jeden Strafverfahrens,<br />

nämlich <strong>der</strong> Wahrheitsfindung, Geltung verschaffen wird.<br />

Rechtsanwalt Ströbele hat das gefährliche politische Klima,<br />

Abneigung und Abwehr gegen ‚Flüchtlinge‘ und Auslän<strong>der</strong>, das im<br />

Herbst 1992 in <strong>der</strong> Bundesrepublik geherrscht hat, anschaulich<br />

dargestellt. … Wir, die wir den Äußerungen, Versprechungen und<br />

haltlosen Anpreisungen <strong>der</strong> Politiker umzugehen wissen, die sich<br />

bei großen Teilen <strong>der</strong> Bevölkerung als Politikverdrossenheit<br />

auswirken, … (müssen wissen, daß die einfachen Lösungen), auf einen ganz gefährlichen<br />

Nährboden fallen. Das Fazit lautet: ‚Wenn die Politiker das Auslän<strong>der</strong>problem nicht lösen<br />

können, 514 müssen wir die Sache selbst in die Hand nehmen.‘ … [69, Seite 147, 150]<br />

Der Angeklagte Lars C. lebt seit einem Jahr in einer Einzelzelle ohne Arbeit, ohne sinnvolle<br />

Beschäftigung; mit Ausnahme von seinen Eltern verfügt er über keinerlei Kontakte zu an<strong>der</strong>en<br />

Menschen o<strong>der</strong> gar Personen seines Alters. Er kann an keinerlei Veranstaltungen in <strong>der</strong> JVA<br />

teilnehmen, weil er verschiedentlich bedroht worden ist. Während des gesamten Jahres ist er<br />

ein einziges Mal an <strong>der</strong> frischen Luft im Gefängnishof, zusammen mit dem Pfarrer gewesen, <strong>der</strong><br />

ihn auch noch in dem ihm entgegengebrachten Vertrauen enttäuscht (= betrogen) hat. …<br />

Wenn das richtig sein sollte, was uns <strong>der</strong> Sachverständige Dr. Wieneke berichtet hat, daß Lars<br />

C. seine Schuld verdrängt hat und nur aufgrund seiner psychischen Fehlentwicklung und damit<br />

einer schweren Krankheit, von seiner Unschuld überzeugt ist, muß tatsächlich befürchtet<br />

werden, daß er irgendwann in einer psychiatrischen Heilanstalt landet und das vollendet, was er<br />

in <strong>der</strong> Nacht vom 1. auf den 2.12.1992 bereits versucht hat. …<br />

Die Anklage wirft Lars C. vor, des versuchten Mordes an 32 Menschen in Tateinheit mit<br />

schwerer Brandstiftung des Mordes an 3 Menschen in Tateinheit mit versuchtem Mord an<br />

sieben Menschen und beson<strong>der</strong>s schwerer Brandstiftung schuldig zu sein. Ist dieser Vorwurf<br />

durch die hier in <strong>der</strong> Hauptverhandlung durchgeführte Beweisaufnahme erwiesen worden? …<br />

Zentrales Beweismittel sind die wi<strong>der</strong>rufenen Geständnisse <strong>der</strong> beiden Angeklagten. …<br />

Es besteht nach den bisherigen Äußerungen <strong>der</strong> Prozeßbeteiligten, insbeson<strong>der</strong>e auch nach<br />

den Schlußvorträgen, Einigkeit, daß es ohne diese Geständnisse erst gar nicht zu einer Anklage<br />

gekommen wäre und auch die während <strong>der</strong> Hauptverhandlung eingeführten Indizien allein für<br />

eine Verurteilung niemals ausreichen würden. …<br />

Lars C., <strong>der</strong> bis zum 24.11.1992 noch niemals mit polizeilichen Ermittlungen o<strong>der</strong> Einsätzen<br />

konfrontiert war, hat sich in den Abendstunden in <strong>der</strong> Wohnung des Angeklagten P. in Gudow<br />

aufgehalten, weil er, anläßlich eines vorangegangenen Telefongesprächs, eingeladen worden<br />

war, die Hundewelpen des Angeklagten P. anzuschauen.<br />

Gegen 20.30 Uhr sind Beamte des SEK in die Wohnung von Michael P. eingedrungen, um<br />

diesen zu verhaften. Der Angeklagte C. hatte sich im Bad, hinter dem Duschvorhang, versteckt.<br />

Es ist durch verschiedene Zeugenaussagen belegt, daß er zunächst geglaubt hatte, es handele<br />

sich um einen Überfall einer türkischen Gruppe, die sich möglicherweise wegen <strong>der</strong> Anschläge<br />

vom 23.11. rächen wollte. Es ist durch verschiedene Zeugenaussagen, letztendlich auch <strong>der</strong> im<br />

Einsatz befindlichen Beamten belegt, daß C. wegen <strong>der</strong> Dunkelheit im Badezimmer und des<br />

Duschvorhanges nicht sogleich erkennen konnte, daß es sich um Polizeibeamte gehandelt<br />

hatte. Es kam zu einer Rangelei, C. hatte versucht, eine Waffe zu ergreifen. Ihm wurden<br />

mehrere Faustschläge in das Gesicht und in den Bauch versetzt. Anschließend wurde er<br />

entlassen.<br />

Am 25.11.1992 gegen 5.20 Uhr drangen Kräfte des SEK in die Wohnung des Angeklagten C. in<br />

Mölln ein. Er wurde vorläufig festgenommen. Die Wohnung wurde durchsucht. … Am Vormittag<br />

ist er auf die Möllner Anschläge angesprochen worden. Er hat jegliche Tatbeteiligung bestritten<br />

514 Bundesdeutsche Politiker sind natürlich die Verantwortlichen <strong>der</strong> Massenansiedlungspolitik. Natürlich wollen sie<br />

das „Problem“ nicht lösen. Dies wäre aus ihrer Sicht gar nicht zweckdienlich.<br />

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