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Vom Ende der Zeiten

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5. VÖLKERWELT. Schönheit des Lebens<br />

Das Einkommenssteuergesetz vom 27. Februar 1939 brachte<br />

gegenüber dem Gesetz von 1934 eine weitere Verfeinerung <strong>der</strong><br />

Staffelung <strong>der</strong> Steuersätze nach dem Familienstand. Die<br />

Steuerpflichtigen werden jetzt in vier Hauptgruppen eingeteilt:<br />

Gruppe I umfaßt die Ledigen (Männer von unter 65 Jahren,<br />

Frauen von unter 50 Jahren), die die höchsten Steuersätze zu<br />

entrichten haben.<br />

Zu Gruppe II zählen die Verheirateten, die nach fünfjähriger Ehe<br />

noch kein Kind haben.<br />

Zu Gruppe III gehören die Verheirateten ohne Kin<strong>der</strong> in den<br />

ersten fünf Ehejahren.<br />

Gruppe IV endlich umfaßt alle die, die ein Anrecht auf<br />

Kin<strong>der</strong>ermäßigung haben, zu <strong>der</strong>en Haushalt also Kin<strong>der</strong> im Alter<br />

von 21 Jahren gehören. Der Steuersatz sinkt von Gruppe zu<br />

Gruppe und innerhalb <strong>der</strong> Gruppe IV sinkt er mit jedem Kind.<br />

Neu in dieser Staffelung ist vor allem die Unterscheidung zwischen jungen kin<strong>der</strong>losen Ehen<br />

und älteren kin<strong>der</strong>losen Ehen; verheiratete Steuerpflichtige, <strong>der</strong>en Ehe kin<strong>der</strong>los ist, haben nach<br />

den ersten fünf Ehejahren höhere Steuersätze zu zahlen, als die Verheirateten ohne Kin<strong>der</strong> in<br />

den ersten fünf Ehejahren. Das System <strong>der</strong> neuen Einkommenssteuer kann man sich an<br />

folgendem Beispiel klarmachen. Ein Mann mit einem mittleren Einkommen von 3.000 RM. zahlt,<br />

solange er ledig ist (Gruppe I) 420 RM Einkommensteuer. Heiratet er, so tritt er aus <strong>der</strong> Gruppe<br />

I sofort in die Gruppe III und zahlt nur noch 215 RM. Bleibt die Ehe nach fünf Jahren noch ohne<br />

Kin<strong>der</strong>, so wird er in die Gruppe II eingereiht und hat 317 RM., als um 100 RM. mehr als bisher,<br />

aber doch auch um 100 RM. Weniger als <strong>der</strong> Ledige an Einkommensteuer zu zahlen. Nach <strong>der</strong><br />

Geburt eines Kindes kommt dagegen <strong>der</strong> Steuerpflichtige sofort in die Gruppe IV und zahlt beim<br />

gleichen Einkommen von 3.000 RM.<br />

bei einem Kind<br />

bei zwei Kin<strong>der</strong>n<br />

bei drei Kin<strong>der</strong>n<br />

bei vier Kin<strong>der</strong>n<br />

164 RM.<br />

120 RM.<br />

78 RM.<br />

29 RM.<br />

Einkommensteuer. Mit fünf o<strong>der</strong> mehr Kin<strong>der</strong>n 1851 ist er einkommensteuerfrei. Die Staffelung <strong>der</strong><br />

Einkommensteuer nach dem Familienstand kommt grundsätzlich allen Einkommensgruppen<br />

zugute. Ähnlich wie die veranlagte Einkommensteuer ist auch die sogenannte Lohnsteuer nach<br />

dem Familienstand und <strong>der</strong> Familiengröße durchgestaffelt.<br />

In <strong>der</strong> Vermögensteuer wird für den Mann, die Ehefrau und jedes zum Haushalt gehörige Kind<br />

ein Beitrag von 10.000 RM. steuerfrei gelassen. Ein Ehepaar mit vier Kin<strong>der</strong>n bleibt also bis zu<br />

einem Betrag von 60.000 RM. frei von Vermögensteuer.<br />

6. Bevölkerungspolitische Maßnahmen zur För<strong>der</strong>ung des Landvolkes. … [63, Seite 188-190]<br />

7. Schuldgeldstaffelung nach <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>zahl. …<br />

8. Freistellen und Ausbildungsbeihilfen für Kin<strong>der</strong> aus erbtüchtigen kin<strong>der</strong>reichen Familien. …<br />

9. Ehrenpatenschaften. …<br />

10. Sonstige Maßnahmen. Ich muß es mir versagen, auf weitere bevölkerungspolitische<br />

Maßnahmen einzugehen. 1852 Es wäre hier noch manches zu erwähnen auf dem Gebiete <strong>der</strong><br />

Siedlungspolitik, <strong>der</strong> Wohnungspolitik, des großen sozialen Wohnungsbauprogramms, des<br />

Hilfswerks <strong>der</strong> nationalsozialistischen Volkswohlfahrtspflege, im beson<strong>der</strong>en auf dem Gebiete<br />

<strong>der</strong> Mütterschulung, <strong>der</strong> Betreuung von Mutter und Kind, ferner auf dem Gebiete <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung<br />

des Landvolks usw. Aus diesen Darlegungen und den zahlenmäßigen Beispielen ergibt sich,<br />

daß <strong>der</strong> nationalsozialistische Staat nicht nur auf eine För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Eheschließung und <strong>der</strong><br />

Geburtenfreudigkeit abzielt, son<strong>der</strong>n daß er darüberhinaus bestrebt ist, den wertvollen<br />

kin<strong>der</strong>reichen Familien die Ausbildung ihrer Nachkommenschaft nach Kräften und in<br />

großzügiger Weise zu erleichtern.<br />

1851 Nach Stand vom 31.12.1935 gab es im Deutschen Reich 15.358.490 Ehen. Davon waren mit mehr als zwei<br />

Kin<strong>der</strong>n: 1.881.759 Ehen mit 3 Kin<strong>der</strong>n (12,2%), 1.157.168 Ehen mit 4 Kin<strong>der</strong>n (7,5%), 683.129 Ehen mit 5 Kin<strong>der</strong>n<br />

(4,5%) und 1.655.216 Ehen mit 6 o<strong>der</strong> mehr Kin<strong>der</strong>n (10,8%). 35 Prozent <strong>der</strong> dt. Ehen hatten 3 und mehr Kin<strong>der</strong>.<br />

1852 Wegen weiterer Einzelheiten verweise ich auf meine Abhandlung „Bevölkerungspolitik“ in dem Sammelwerk<br />

Kühn-Staemmler-Burgdörfer, „Erbkunde - Rassenpflege - Bevölkerungspolitik“, 5. Aufl., Leipzig 1940<br />

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