29.01.2013 Aufrufe

Mehrsprachigkeit in Europa: Plurilinguismo in Europa ... - EURAC

Mehrsprachigkeit in Europa: Plurilinguismo in Europa ... - EURAC

Mehrsprachigkeit in Europa: Plurilinguismo in Europa ... - EURAC

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Siegl<strong>in</strong>de Pommer<br />

Beschränkung der Arbeitssprachen (Manz 2002: 187), um die Praktikabilität und Effi zienz der<br />

Geme<strong>in</strong>schaftstätigkeit weiterh<strong>in</strong> zu gewährleisten.<br />

In diesem Zusammenhang ist auch die Rolle der deutschen Sprache im Kontext europäischer<br />

<strong>Mehrsprachigkeit</strong> (Gogol<strong>in</strong> et al.1998: 293) neu diskutiert worden. Doch obwohl, mit Ausnahme<br />

von Rumänien, Deutsch generell im Osten der EU e<strong>in</strong>en höheren Stellenwert als Französisch<br />

hat, ist doch das Englische auch hier die unangefochtene erste Fremdsprache geworden (Ross<br />

2003: 63).<br />

Das Sprachenproblem <strong>in</strong> Zusammenhang mit der EU-Osterweiterung ist zunächst e<strong>in</strong><br />

quantitatives. Darüber h<strong>in</strong>aus ist ke<strong>in</strong>e der Ostsprachen im Westen weit verbreitet (Pommer<br />

2006-3). Diese Fremdheit der osteuropäischen Sprachen macht zudem die “kulturelle Diversität<br />

und Divergenz zwischen West- und Osteuropa“ (Ross 2003: 61) offensichtlich.<br />

<strong>Mehrsprachigkeit</strong> als “sprachliche Interpenetration” birgt die Gefahr “kultureller<br />

Kontam<strong>in</strong>ation” (argumentiert Swallow <strong>in</strong> Tosi: 104), e<strong>in</strong> Aspekt, der im Rahmen der<br />

Rechtsangleichung zum Teil durchaus beabsichtigt ist.<br />

2. <strong>Mehrsprachigkeit</strong> im Recht<br />

Das Fehlen e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>heitlichen <strong>in</strong>ternationalen Rechtssprache erschwert die <strong>in</strong>terkulturelle<br />

Fachkommunikation auf dem Gebiet des Rechts. Dennoch verläuft gerade <strong>in</strong> <strong>Europa</strong> die juristische<br />

Fachkommunikation zunehmend über Sprach- und Rechtsgrenzen h<strong>in</strong>weg. Die steigende<br />

Bedeutung des <strong>Europa</strong>rechts sowie die mit der Globalisierung verbundene Amerikanisierung<br />

weckt Befürchtungen e<strong>in</strong>er allmählichen E<strong>in</strong>ebnung nationaler Rechtsunterschiede auf<br />

<strong>in</strong>haltlicher wie methodischer Ebene sowie e<strong>in</strong>es Verlustes an Individualität und Pluralität.<br />

Der immer wiederkehrende Ruf nach e<strong>in</strong>er L<strong>in</strong>gua franca im S<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>es „English-only Europe”<br />

(Philipson 2003: 25) sche<strong>in</strong>t jedoch gerade <strong>in</strong> der <strong>in</strong>ternationalen Rechtskommunikation<br />

besonders problematisch (vgl. oben 1.1).<br />

2.1. Sprache und Rechtskultur<br />

Die Spezifi zität der Rechtssprache liegt <strong>in</strong> der Unmöglichkeit des Rechts sich sprachunabhängig<br />

zu manifestieren (vgl. Pommer 2006-4). In der <strong>Mehrsprachigkeit</strong> wird diese B<strong>in</strong>dung des Rechts<br />

an die Sprache deutlich und das Verhältnis von Sprache und Recht somit neu <strong>in</strong> Frage gestellt.<br />

Die enge Verknüpfung der englischen Sprache mit dem Common Law zeigt die Kulturabhängigkeit<br />

von Rechtswissen und macht die komplexe Interaktion zwischen Sprache, Recht und Kultur<br />

deutlich.<br />

2.2. Inkongruenz und Systemgebundenheit der nationalen Rechtsterm<strong>in</strong>ologien<br />

Jeder Staat hat se<strong>in</strong> eigenes Rechtssystem und somit e<strong>in</strong>e im Pr<strong>in</strong>zip völlig autonome juristische<br />

Term<strong>in</strong>ologie. Bestimmte Rechtsbegriffe erfüllen auěerhalb ihres Rechtssystems ke<strong>in</strong>e Funktion,<br />

da gewisse Institutionen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er anderen Rechtsordnung gänzlich unbekannt s<strong>in</strong>d. Manchmal<br />

wiederum werden weitgehend vergleichbare Rechtskonzepte <strong>in</strong> verschiedenen Rechtsordnungen<br />

lediglich unterschiedlich bezeichnet. Diese Systemgebundenheit der Rechtssprache führt dazu,<br />

dass auch <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Sprachraumes unterschiedliche Rechtssprachen bestehen und e<strong>in</strong> und<br />

derselbe Term<strong>in</strong>us <strong>in</strong> verschiedenen Rechtssystemen unterschiedliche Begriffe repräsentiert<br />

(Pommer 2006-1). Nationale Instanzen neigen dazu, ihr nationales Verständnis auf den Umgang<br />

516<br />

Multil<strong>in</strong>gualism.<strong>in</strong>db 516 4-12-2006 12:30:24

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!