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für pommersche Gesch und Altertumskunde. - Digitalisierte ...

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98' Forschungen zur älteren <strong>Gesch</strong>ichte des Bistums Kammin.<br />

Ob NUN edle Absichten oder der wohlerwogene eigene Nutzen<br />

jeweils die Gründung veranlaßt haben, die große Bedeutung der<br />

qr<strong>und</strong>herrlichen Kirchenbauten <strong>für</strong> das Land steht mister Frage.<br />

Im mecklenburgischen Anteil der Kamminer Diözese legen Kirchen<br />

an die Herren von Ketelhodt zu Wattmannshagen, die Stove zn<br />

Basepohl, die Kröpelin zu Groft-Wokern, die Dargatz zu Kleeth<br />

<strong>und</strong> Tarnow usw. In Westpommern erscheint die Familie Buch<br />

in Verchen. die Wusseken in ihrem gleichnamigen Dorf, ein Magister<br />

Iwan in Etarkow >). Weiter nach der Oder zu bewidmet die<br />

3amilie von Thenis die Kirche zu Kunow. der Ritter Dietrich<br />

Lucht die Kirche zu Alt-Leese. <strong>und</strong> die (Yebrüder von Svarrenfelde<br />

<strong>und</strong> Bernhard von Hagen ^) vereinigen sich, um gemeinsam die<br />

Dotierung <strong>für</strong> Iasenitz aufzubringen. Im Osten") werden genannt<br />

die Namel in (Nroß-Iestin. die Bevenhusen in Kerih. Johann von<br />

Kühl d. Ä. gründet die Kirche in Persanzig. die lange Zeit die<br />

einzige im weiten Umkreis bleibt. In der Neumark bauen die<br />

Güntersberg die Kirche zu öchönfeld. die Wedel diejenige zu<br />

Schlagenthin. Und so fort. In gewisser Beziehung hierher zu<br />

rechnen ist auch die Kirche, die Barnims I. Mutter Miroslawa auf<br />

ihrem l?eibgedinge zu Warp anlegt.<br />

Der verhältnismäßige Anteil des gr<strong>und</strong>herrlichen Adels an<br />

der Besetzung des Landes mit Kirchen ist in Wirklichkeit sogar<br />

größer, als die urk<strong>und</strong>lichen Quellen unmittelbar überliefern. Wir<br />

hören häufig, daß der Landesherr etwa einem Kloster das Patronat<br />

einer gewissen Kirche schenkt (clon^vit u. ä.). Nach dem Wortlaut<br />

der Verbriefung würden wir nicht zögern, dett Herzog, dessen<br />

frommes Verdienst kräftig betont wird, als Eigentümer im deutschrechtlichen<br />

Sinne <strong>und</strong> damit als den Gründer der Kirche anzusprechen.<br />

Da erfahren wir aus einer zweiten, zufällig erhaltenen<br />

1) Cod. 315 i. I. 1242. Die Urk<strong>und</strong>e ist <strong>für</strong> unsere Kenntnis der<br />

lchnsrechtlichen Entwicklung als Gr<strong>und</strong>lage der Kirchengründung wichtig. Ob<br />

der Magistcrtitel ein geistliches oder (mir wahrscheinlicher) ein weltliches<br />

Amt anzeigt, ändert am Charakter der Kirchenhoheit als L a i e n Patronat<br />

nichts.<br />

2) P. 187«. Der Herausgeber des P. hält Bernhard von Hagen <strong>für</strong><br />

ein Mitglied der bürgerlichen Familie dieses Namens. Trotz des voran»<br />

gestellten militez habe ich aus inneren Gründen Bedenken dagegen.<br />

s) Mancherlei Aufschlüsse über die Kirchengriindungen wie über die<br />

gesamten hier in Betracht kommenden Verhältnisse auf den hinter<strong>pommersche</strong>n<br />

Gütern, die vom Bistum zu Lehn gehen, bieten die Kamminer Akten des<br />

Reichskammergerichts. Dem Staatsarchiv zu Wetzlar bin ich <strong>für</strong> die Über«<br />

sendung der umfangreichen Bestände nach Göttingen sehr zu Dank verpflichtet.

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