für pommersche Gesch und Altertumskunde. - Digitalisierte ...
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98' Forschungen zur älteren <strong>Gesch</strong>ichte des Bistums Kammin.<br />
Ob NUN edle Absichten oder der wohlerwogene eigene Nutzen<br />
jeweils die Gründung veranlaßt haben, die große Bedeutung der<br />
qr<strong>und</strong>herrlichen Kirchenbauten <strong>für</strong> das Land steht mister Frage.<br />
Im mecklenburgischen Anteil der Kamminer Diözese legen Kirchen<br />
an die Herren von Ketelhodt zu Wattmannshagen, die Stove zn<br />
Basepohl, die Kröpelin zu Groft-Wokern, die Dargatz zu Kleeth<br />
<strong>und</strong> Tarnow usw. In Westpommern erscheint die Familie Buch<br />
in Verchen. die Wusseken in ihrem gleichnamigen Dorf, ein Magister<br />
Iwan in Etarkow >). Weiter nach der Oder zu bewidmet die<br />
3amilie von Thenis die Kirche zu Kunow. der Ritter Dietrich<br />
Lucht die Kirche zu Alt-Leese. <strong>und</strong> die (Yebrüder von Svarrenfelde<br />
<strong>und</strong> Bernhard von Hagen ^) vereinigen sich, um gemeinsam die<br />
Dotierung <strong>für</strong> Iasenitz aufzubringen. Im Osten") werden genannt<br />
die Namel in (Nroß-Iestin. die Bevenhusen in Kerih. Johann von<br />
Kühl d. Ä. gründet die Kirche in Persanzig. die lange Zeit die<br />
einzige im weiten Umkreis bleibt. In der Neumark bauen die<br />
Güntersberg die Kirche zu öchönfeld. die Wedel diejenige zu<br />
Schlagenthin. Und so fort. In gewisser Beziehung hierher zu<br />
rechnen ist auch die Kirche, die Barnims I. Mutter Miroslawa auf<br />
ihrem l?eibgedinge zu Warp anlegt.<br />
Der verhältnismäßige Anteil des gr<strong>und</strong>herrlichen Adels an<br />
der Besetzung des Landes mit Kirchen ist in Wirklichkeit sogar<br />
größer, als die urk<strong>und</strong>lichen Quellen unmittelbar überliefern. Wir<br />
hören häufig, daß der Landesherr etwa einem Kloster das Patronat<br />
einer gewissen Kirche schenkt (clon^vit u. ä.). Nach dem Wortlaut<br />
der Verbriefung würden wir nicht zögern, dett Herzog, dessen<br />
frommes Verdienst kräftig betont wird, als Eigentümer im deutschrechtlichen<br />
Sinne <strong>und</strong> damit als den Gründer der Kirche anzusprechen.<br />
Da erfahren wir aus einer zweiten, zufällig erhaltenen<br />
1) Cod. 315 i. I. 1242. Die Urk<strong>und</strong>e ist <strong>für</strong> unsere Kenntnis der<br />
lchnsrechtlichen Entwicklung als Gr<strong>und</strong>lage der Kirchengründung wichtig. Ob<br />
der Magistcrtitel ein geistliches oder (mir wahrscheinlicher) ein weltliches<br />
Amt anzeigt, ändert am Charakter der Kirchenhoheit als L a i e n Patronat<br />
nichts.<br />
2) P. 187«. Der Herausgeber des P. hält Bernhard von Hagen <strong>für</strong><br />
ein Mitglied der bürgerlichen Familie dieses Namens. Trotz des voran»<br />
gestellten militez habe ich aus inneren Gründen Bedenken dagegen.<br />
s) Mancherlei Aufschlüsse über die Kirchengriindungen wie über die<br />
gesamten hier in Betracht kommenden Verhältnisse auf den hinter<strong>pommersche</strong>n<br />
Gütern, die vom Bistum zu Lehn gehen, bieten die Kamminer Akten des<br />
Reichskammergerichts. Dem Staatsarchiv zu Wetzlar bin ich <strong>für</strong> die Über«<br />
sendung der umfangreichen Bestände nach Göttingen sehr zu Dank verpflichtet.