für pommersche Gesch und Altertumskunde. - Digitalisierte ...
für pommersche Gesch und Altertumskunde. - Digitalisierte ...
für pommersche Gesch und Altertumskunde. - Digitalisierte ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Forschungen zur älteren <strong>Gesch</strong>ichte dos Bistums Kammin. 59<br />
Anfangs der dreißiger Jahre des IZ.^Iahrh<strong>und</strong>erts schieben /<br />
sich die Templer von ihren älteren Besitzungen in Lebus nordwärts i<br />
über, die _Warthe vor. Wir sahen, wie unsicher hier die politischen /<br />
Hoheitsverhältnisse lagen. Wer gerade einen kriegerischen Erfolg,<br />
sei es gelegentlich auch recht bescheidener Art. zu buchen gehabt<br />
hatte, durfte sich <strong>für</strong> den Augenblick 5>err über ausgedehnte Landstriche<br />
fühlen. Die Unsicherheit <strong>und</strong> die zum guten Teil dadurch<br />
bedingte Wertlosigkeit des Bodens machen es verständlich, daß /<br />
beispielsweise Wladislaw Odonicz 1232 dem Orden im Land Küstrin.-l<br />
1000 Hufen auf einmal schenken kann (Urk. c). Bei der herrschenden<br />
Verworrenheit lassen sich die Teiypler vom <strong>pommersche</strong>n /<br />
Herzog die Rechte abtreten, die er hier an der Warthe etwa be- ^<br />
anspruchen 'möchte"(Urk. k). Der Bischof von Lebus tritt ihnen<br />
gegen eine jährliche Kornrente den Bischofszehnt aus den geschenkten<br />
Hufen ab (Urk. 6). Daß die Berechtigung des Bischofs<br />
zu dieser Verleihung fraglich gewesen sei, läßt die Urk<strong>und</strong>e nicht erkennen,<br />
das Land Küstrin gilt ohne weiteres als Lebuser Sprengel.<br />
Zwei. Jahre später gehen die Templer über die Mietzel <strong>und</strong> fassen /<br />
im Herzogtum Pommern festen Fuß (Urk. e, t, ^). Auch aus diesenl<br />
400 Hufen im Lande Chinz <strong>und</strong> an der Röhrike überträgt der neue<br />
Lebuser Bischof Heinrich dem Orden die Zehnten gegen eine Kornabgabe<br />
i). Der Bischof fugt hinzu: in diesen Bezirken bleibt aufrecht'<br />
erhalten meine bischöfliche Gewalt <strong>und</strong> die Synodalpflicht, die<br />
meiner in ihrem Sprengel ungeschmälerten Lebuser Kirche von den<br />
durch den Orden anzusiedelnden Kolonisten jeweils nach meiner Anordnung<br />
zu leisten ist -). (^um multig retroactiz temsionbu3 ecclezia<br />
prefata nullum kructum in loci8 'preclictis Kabui38et, maluit partem<br />
2pud reliAlO808 kadere, quam propter ^esertum (le tötn carere. ^,<br />
Der Zusatz beleuchtet treffend sowohl den schwachen^Besiedelungs- '/<br />
stand, wie die unsichere Diözesanhoheit. Es ist möglich <strong>und</strong> sogar<br />
wahrscheinlich, — wir sahen den gleichen 3all bei den uckermärkischen<br />
Besitzungen des Klosters Walkenried —, daß die<br />
!) Ulk. s. Der schlecht überlieferte Text ist durch Klempins Besserung^<br />
versuche noch mehr verderbt morden. Es ist wiederherzustellen exrileta<br />
libertate -- „nnch Ablauf der üblichen Ireijahre". <strong>und</strong> illibate. Die<br />
Emendalion perpetua <strong>für</strong> perpetue ist an sich grammatikalisch erforderlich.<br />
Doch kann in der Urschrift perpetue gestanden haben, da die 3orm perpetuo<br />
oder perpetue in der Korroboration geläufig ist.<br />
2) So übersetze ich sinngemäß 8Zlvo iure epizcopiili ac sinodali<br />
obäervItione, quZm ecclesie mee illibate a calnniz ei^ciem cen5ui iu8ti8<br />
temporibus exliiberi.