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für pommersche Gesch und Altertumskunde. - Digitalisierte ...

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Forschungen zur älteren <strong>Gesch</strong>ichte des Bistums Kammln.<br />

Kapitel damit beauftragt isti). Vorzüglich unterstehen die Kirchen- <<br />

leute, d. h. die Bewohner der Stiftsgüter <strong>und</strong> der Domfreiheit. .!<br />

nicht dem herzoglichen, sondern dem bischöflichen Gerichts. Die!<br />

Kanoniker selbst haben ihren Gerichtsstand vor Propst <strong>und</strong><br />

Kapitel 3). Gegen deren Entscheidung dürfen sie nicht an den<br />

herzoglichen Hofrichter appellieren ^). Die Freiheiten <strong>und</strong> Gerechtsame<br />

gelten nicht allein <strong>für</strong> die Kirchengüter, sie beziehen sich sinngemäß<br />

auch auf die übrigen reclclitUZ <strong>und</strong> beneficia, que ecclesie -<br />

tam in cienIsiiz quam . . . comocliz temporalibUZ von den ver- ^<br />

schiedenen genannten Gebern übertragen sind^).<br />

Die Exemtion der Stiftsleute von der landesherrlichen Gewalt<br />

beschränkt fich nun durchaus nicht auf die Gerichtshoheit, die Bedeutung<br />

<strong>und</strong> der Nutzungswert dieser tritt vielmehr hinter den<br />

übrigen Auflagen erheblich zurück. Herzog Kasimir, überträgt den !<br />

Kanonikern die ihm selber bisher nach wendischem Recht — seoun^um «<br />

nnrem ^entiz no8tre — zustehenden Hoheiten (Cod. 41^): dio !<br />

Steuererhebung aller Art, die Naraz (Viehzins). das Oszep (Kornzins),<br />

die Gaztitva (Quartiergeld), das Spannrecht zu Wasser <strong>und</strong><br />

zu Lande ^), die landesherrliche Baulast <strong>und</strong> alle übrigen wendischen<br />

servicia. Wohlgemerkt, es heißt nicht, daß der Slaven<strong>für</strong>st die dem<br />

!) Villas vel curias eorum null» persona sccularis nuncia potestatis<br />

presumat intrare pro exactione aliqua vel qualidet causa molestie nominibu3<br />

ecclesie faciencla Cod. 41^'; nulli liceat alicuius exactionis causa<br />

preclia eorum intrare preter con3en8um tociuz conventug Cod. 42".<br />

^) l^ominez ip5iu3 ecclesie iuii eccleziastico, non iu6iclo subiaceant<br />

zeculari Cod. 41".<br />

2) 3i ut kit inter sratres ecclesie aliquicl questioni^ emerserit, in<br />

capitulo suo

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