für pommersche Gesch und Altertumskunde. - Digitalisierte ...
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Forschungen zur älteren <strong>Gesch</strong>ichte des Bistums Kammm.<br />
Kirchen zehnten frei werden <strong>und</strong> an die Markgrafen zurückfallen?<br />
Stargard gehört damals nicht dem Bischof, sondern dem<br />
Herzog. Die Devotionsformel fohlt. Die Korroboration zielig<br />
NO8tn3 cum te3tium 8ud8crjpcjone fecimu8 wdorari ist verdächtig<br />
<strong>und</strong> fachlich verkehrt, da keine Zeugen vorkommen. Daß wir es<br />
mit einer Fälschung oder Ltilübung zu tun haben, halte ich aus<br />
inneren Gründen <strong>und</strong> wegen des Orts der Überlieferung <strong>für</strong> unwahrscheinlich.<br />
Der 3ert kann verstummelt sein^). Wegen der bezeichnenden<br />
formellen Mängel <strong>und</strong> der stilistischen Fassung der<br />
Dispositio glaube ich jedoch, daß wir den ersten auf der Reise in<br />
Prenzlau niedergeschriebenen <strong>und</strong> nie durch Siegelung <strong>und</strong> Zeugen.<br />
vollzogenen Entwurf des bischoflichen Schreibers vor uns haben.<br />
Ii: keinem Fall bedeutet das einfache appropriare eine markgräfliche / '<br />
Lehnshoheit über den Kirchenzehnt oder über die Person des<br />
Bischofs. Ebenso wenig sagt die Urk<strong>und</strong>e, daß die Markgrafen die .'/<br />
Lehnshoheit des Bischofs über Stargard bestätigen.<br />
Der Austausch von 1248 ist der Gr<strong>und</strong>stock des Kamminev '<br />
landes<strong>für</strong>stlichen Territoriums geworden, um den alle solgenden<br />
Erwerbungen sich herumlegten. Das ist die entscheidende Bedeutung<br />
des Vertrags. Unter dem Gesichtspunkt der politischen Auseinandersetzungen<br />
betrachtet, die Pommern, ob es wollte oder nicht, mit ^<br />
seinen Gegnern ringsum ausfechten mußte, lag es <strong>für</strong> den Bischof //<br />
unverhältnismäßig günstiger als Stargard. Mag gleich Herzog.<br />
Mestwin li. auf dem nahen Velgard kein angenehmer Nachbar gewesen<br />
sein, wenigstens bot sein Land indirekten Schutz gegen die<br />
blutigen Fehden in Pommerellen. Daß bis zum Ende des Jahr- i/<br />
H<strong>und</strong>erts das Stiftsland verhältnismäßig wenig unter den Kriegs- //<br />
stürmen der askanischen Erpansion von Küstrin bis Danzig <strong>und</strong> ^<br />
der Kämpfe um das pommerellische Erbe zu leiden hatte, bestätigt i ?<br />
am besten seine glückliche Lage.<br />
Man könnte den Eintausch Kolbergs mit dem bekannten Erwerb<br />
ganzer Grafschaften durch die Reichsbischöfe vergleichen. Doch<br />
sollte man damit recht vorsichtig sein. Der wesentliche Unterschied<br />
bleibt: im Reich geht ein vorhandenes Immunitätsgebiet mit einer<br />
gewissen Summe landesherrlicher Rechte von einem Inhaber, dem<br />
Laiengrafen, auf einen andern, den Bischof, über, das Gebiet selbst<br />
steht nach wie vor im Verband des Reichs. In unserm Fall tritt -<br />
der Herzog dem Bischof einen Landesteil mit allen hoheitsrechten<br />
ab. Er entsagt seiner Herrschaft vollständig, wie wenn er dem sieg-<br />
1) Daß die wichtigsten Staatsverträge nicht davor bewahrt sind, zeigt<br />
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