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für pommersche Gesch und Altertumskunde. - Digitalisierte ...

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66 Forschungen zur älteren <strong>Gesch</strong>ichte des Bistums Kammin.<br />

schiedenartiger Momente zusammengewirkt haben, um die endgültige<br />

Abgrenzung herbeizuführen. Bei Kammin können wir sie unter<br />

, , vier maßgebenden Gesichtspunkten zusammenfassen. (1.^ Die Diöv''<br />

Hesangrenze folgt der ursprünglichen Landesgrenze uno rückt mit ihr<br />

/ i jeweilig vor <strong>und</strong> zurück, solange das Bistum keine selbständige<br />

' politische Größe ist (so Kammin im 12.^Iahrh.). (2.) Ist das<br />

Bistum zum eigenen politischen handeln erstarkt, so wahrt es<br />

gegenüber einem neuen Territorialherrn feine Gerechtsame (Uckermark)<br />

<strong>und</strong> sucht auch von einem schwächeren Nachbarn das Per-<br />

; lorene zurückzuerwerben. wenn dieses durch die allgemeine kulturelle<br />

Erschließung kirchlichen Wert gewonnen hat (Neumark. Ostpommern).<br />

(3.) Das an tatsächlicher Bedeutung neben die Landes-"<br />

surften getretene Bistum paktiert mit der Landesgewalt <strong>und</strong> geht<br />

von der Verteidigung zum Angriff über, hier entscheidet schließlich<br />

nur mehr die gleiche unbekümmerte Gewalt- <strong>und</strong> Interessenpolitik,<br />

wie sie die Landes<strong>für</strong>sten selber unter einander betätigen (Mecklenburg).<br />

(4.) Im kleineren Umfange werden überall die Forderungen<br />

der Parteien durch Richterspruch oder fre<strong>und</strong>schaftliches Schiedsgericht<br />

gemildert <strong>und</strong> ausgeglichen (allgemein links der Oder <strong>und</strong><br />

bei Lebus). Bemerkenswert <strong>und</strong> <strong>für</strong> unsere Vorstellung von der<br />

päpstlichen Autorität in der deutschen Kirche zunächst höchst auffällig<br />

bleibt die Tatsache, daß die Klagen der <strong>Gesch</strong>ädigten gegen<br />

Kammin bei der Kurie durchweg versagt haben.<br />

^ Diese Erscheinung geht zurück, <strong>und</strong> das führt uns auf den<br />

letzten Gesichtspunkt unserer Erörterung, auf die Exemtion Kammins.<br />

/ Kammtn ist das einzige deutsche exemte Bistum im hohen Mittelalters.<br />

Das nahe Verhältnis zu Rom, die mittelbare <strong>und</strong> unmittelbare<br />

Unterstützung, die es bei der zentralistischen Politik der<br />

Päpste notwendigerweise finden mußte, macht manche Perioden des<br />

Grenzstreits erst erklärlich. Es läßt sich nichts daran beschönigen.<br />

« daß Kammin zumeist gegen Recht <strong>und</strong> Gesetz seine Ansprüche durchgesetzt<br />

hat. Kaum bei einem andern Bistum ist ferner die innera<br />

/ <strong>Gesch</strong>ichte so tiefgehend durch die Gestaltung seiner äußeren Grenzen<br />

beeinflußt <strong>und</strong> bedingt worden. Der überlegene Austrag dieser<br />

Kämpfe ist die Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die kirchliche <strong>und</strong> politische Bedeutung,<br />

die Kammin unter Hermann von Gleichen gewonnen<br />

hat. Hauck hat das Streben dkr <strong>pommersche</strong>n Bischöfe nach der<br />

unmittelbaren Unterstellung unter den römischen Stuhl als „törichten<br />

l) Seine Mutterkirche Bamberg ist nur tiwlareremt. Meißen wird erst<br />

eximiert 1399 bezw.

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