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für pommersche Gesch und Altertumskunde. - Digitalisierte ...

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Forschungen zur älteren <strong>Gesch</strong>ichte des Bistums Kammin. l55<br />

Kammin daneben von äußeren zufälligen Zusammentreffen begünstigt<br />

wurde, daß besonders den staatsmännisch geschulten <strong>und</strong> ihres<br />

Zieles bennrßten Bischöfen schwache <strong>und</strong> planlose Herzoge gegenüberstanden.<br />

Alle Momente haben schließlich zusammengewirkt,<br />

daß Kammin als einziges Bistum der jüngeren deutschen Kolonisationszeit<br />

im Slavenland eine <strong>für</strong>stliche Landeshoheit im Sinne<br />

einer geschlossenen Territorialmacht begründet hat.<br />

Die hohe Gerichtsbarkeit, deren Wert <strong>für</strong> die Entstehung der<br />

bischoflichen Iürstenmacht im Reich man seit Belows Vorgang so<br />

lebhaft in den Vordergr<strong>und</strong> rückt, hat in der Kamminer Entwicklung<br />

eine untergeordnete Rolle gespielt. Die bekannten Usurpierungen<br />

des Hochgerichts außerhalb der Stiftsgüter sind bei uns<br />

überhaupt nicht vorgekommen. Wo einmal der Bischof außerhalb<br />

seiner Or<strong>und</strong>herrschaft Gerichtsherr ist. da liegt es in besonderen<br />

örtlichen Verhältnissen begründet ^). Die Bindung landesherrlicher<br />

Rechte an den Gr<strong>und</strong>besitz in einem Umfang, wie er dem Reich<br />

durchaus fremd ist. ist ein charakteristischer aus dem slavischen<br />

Boden erwachsener Iug. Es ist höchst bezeichnend, wie wenig er<br />

durch die deutsche Welle gebrochen wird: das Schwergewicht des<br />

bodenständigen Staatslebens war kräftiger als alle mitgebrachten<br />

Theorien. Wenn ich einleitend bemerkte, daß wir gr<strong>und</strong>sätzlich auf<br />

die Sammlung der deutschen Parallelerschemungen verzichten wollen,<br />

so wird diese Zurückhaltung jetzt keiner Erörterung mehr bedürfen.<br />

Aus ähnlichen Erwägungen habe ich auch, sehr wider meinen Willen,<br />

das heranziehen verwandter Erscheinungen in den schlosisch-polnischen<br />

Bistümern unterlassen müssen. Nur das eine möchte ich zum<br />

Abschluß bemerken. Die Kamminer Kirchengeschichte verläuft nicht<br />

so <strong>für</strong> sich gesondert, wie es nach unseren Ausführungen dem Beobachter<br />

der gleichzeitigen Verhältnisse auf dem alten Neichsboden<br />

vielleicht scheinen möchte. Zahlreiche Probleme der früheren deutschen<br />

Mission im Slavenland, vorzüglich also der von Otto l. gestifteten<br />

Bistümer, empfangen von der quellenmäßig besser bezeugten<br />

<strong>und</strong> unverhältnismäßig deutlicher erkennbaren Entwicklung Kammins<br />

willkommenes Licht. Wenn wir erst die unglückliche Theorie<br />

der Elavenausrottung überw<strong>und</strong>en <strong>und</strong> da<strong>für</strong> eine bessere Kenntnis<br />

der wirklichen slavischen Verfassungsverhältnisse erworben haben<br />

werden, dann verspreche ich mir aus der vergleichenden Betrachtung<br />

der jüngeren <strong>und</strong> der älteren Missionsperiode noch wesentliche Aufhellungen<br />

<strong>für</strong> beide.<br />

1) P. 945. Bischof Hermann behält sich das Hochgericht über das der<br />

Kirche geschenkte Dorf Wusterhusen vor.

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