für pommersche Gesch und Altertumskunde. - Digitalisierte ...
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Forschungen zur älteren <strong>Gesch</strong>ichte des Bistums Kammin. l55<br />
Kammin daneben von äußeren zufälligen Zusammentreffen begünstigt<br />
wurde, daß besonders den staatsmännisch geschulten <strong>und</strong> ihres<br />
Zieles bennrßten Bischöfen schwache <strong>und</strong> planlose Herzoge gegenüberstanden.<br />
Alle Momente haben schließlich zusammengewirkt,<br />
daß Kammin als einziges Bistum der jüngeren deutschen Kolonisationszeit<br />
im Slavenland eine <strong>für</strong>stliche Landeshoheit im Sinne<br />
einer geschlossenen Territorialmacht begründet hat.<br />
Die hohe Gerichtsbarkeit, deren Wert <strong>für</strong> die Entstehung der<br />
bischoflichen Iürstenmacht im Reich man seit Belows Vorgang so<br />
lebhaft in den Vordergr<strong>und</strong> rückt, hat in der Kamminer Entwicklung<br />
eine untergeordnete Rolle gespielt. Die bekannten Usurpierungen<br />
des Hochgerichts außerhalb der Stiftsgüter sind bei uns<br />
überhaupt nicht vorgekommen. Wo einmal der Bischof außerhalb<br />
seiner Or<strong>und</strong>herrschaft Gerichtsherr ist. da liegt es in besonderen<br />
örtlichen Verhältnissen begründet ^). Die Bindung landesherrlicher<br />
Rechte an den Gr<strong>und</strong>besitz in einem Umfang, wie er dem Reich<br />
durchaus fremd ist. ist ein charakteristischer aus dem slavischen<br />
Boden erwachsener Iug. Es ist höchst bezeichnend, wie wenig er<br />
durch die deutsche Welle gebrochen wird: das Schwergewicht des<br />
bodenständigen Staatslebens war kräftiger als alle mitgebrachten<br />
Theorien. Wenn ich einleitend bemerkte, daß wir gr<strong>und</strong>sätzlich auf<br />
die Sammlung der deutschen Parallelerschemungen verzichten wollen,<br />
so wird diese Zurückhaltung jetzt keiner Erörterung mehr bedürfen.<br />
Aus ähnlichen Erwägungen habe ich auch, sehr wider meinen Willen,<br />
das heranziehen verwandter Erscheinungen in den schlosisch-polnischen<br />
Bistümern unterlassen müssen. Nur das eine möchte ich zum<br />
Abschluß bemerken. Die Kamminer Kirchengeschichte verläuft nicht<br />
so <strong>für</strong> sich gesondert, wie es nach unseren Ausführungen dem Beobachter<br />
der gleichzeitigen Verhältnisse auf dem alten Neichsboden<br />
vielleicht scheinen möchte. Zahlreiche Probleme der früheren deutschen<br />
Mission im Slavenland, vorzüglich also der von Otto l. gestifteten<br />
Bistümer, empfangen von der quellenmäßig besser bezeugten<br />
<strong>und</strong> unverhältnismäßig deutlicher erkennbaren Entwicklung Kammins<br />
willkommenes Licht. Wenn wir erst die unglückliche Theorie<br />
der Elavenausrottung überw<strong>und</strong>en <strong>und</strong> da<strong>für</strong> eine bessere Kenntnis<br />
der wirklichen slavischen Verfassungsverhältnisse erworben haben<br />
werden, dann verspreche ich mir aus der vergleichenden Betrachtung<br />
der jüngeren <strong>und</strong> der älteren Missionsperiode noch wesentliche Aufhellungen<br />
<strong>für</strong> beide.<br />
1) P. 945. Bischof Hermann behält sich das Hochgericht über das der<br />
Kirche geschenkte Dorf Wusterhusen vor.