für pommersche Gesch und Altertumskunde. - Digitalisierte ...
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140 3orschungen zur alteren <strong>Gesch</strong>ichte de« Bistums Kammin.<br />
//reichen 3eind ein Gebiet überläßt. Der neue Besitzer ist dem Herzog<br />
// staatsrechtlich nebengeordnet.<br />
/ Wie dieser übt er sämtliche landesherrlichen hoheitsrechte innerhalb<br />
seines Fürstentums <strong>und</strong> nach außen aus. Wir werden uns. da<br />
die herrschende Meinung unserer Auffassung widerspricht, durch<br />
einen Nberblick zu vergewissern haben, daß die Kamminer Bischöfe<br />
w der zweiten Hälfte des 13. Jahrh<strong>und</strong>erts tatsächlich die <strong>für</strong>stliche<br />
Landeshoheit besaßen. Vorher wird es zweckdienlich sein, das<br />
l. Anwachsen der stiftischen Territorien in "Kürze zu verfolgen. Die<br />
^ historisch-genetische Betrachtung dieses Prozesses würde die Ge-"<br />
^ schichte der. gleichzeitigen politischen. Beziehungen Pommerns zu^<br />
' ! den auswärtigen Mächten in sich schließen. Denn das Vordringen<br />
/ der Askanier durch die Neumark nach Osten, der Kampf um die<br />
/ Auflösung Pommerns <strong>und</strong> die innerpolitischen Verhältnisse der<br />
pcmmerschen Herzogtümer haben die Vorbedingungen <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>lagen<br />
<strong>für</strong> den Ausbau der bischöflichen Territorialherrschaft geschaffen.<br />
Den verschlungenen <strong>und</strong> verworrenen Wegen, auf denen<br />
das Bistum die einzelnen Stiftsgebiete an sich gebracht hat. gehen<br />
wir hier nicht nach, sondern beobachten die Beziehungen der erworbenen<br />
Teile zur landes<strong>für</strong>stlichen Hoheit. So gefehen gliedert<br />
sich der Kamminer Besitz in vier Gruppen: das eigentliche bischöf-'<br />
liche Fürstentum um Kolberg <strong>und</strong> Köslin. die mittel<strong>pommersche</strong>n<br />
Herrschaften Naugard <strong>und</strong> Massow. die Lande an der pommerschbrandenburgischen<br />
Grenze um Lippehne <strong>und</strong> Kerkow <strong>und</strong> schließlich<br />
die kleineren vor<strong>pommersche</strong>n Exklaven.<br />
Bischof Wilhelm, der den Vertrag von 1248 schloß, hat wenig<br />
von dem starken politischen Betätigungsdrang seines Vorgängers<br />
gespürt. Das änderte sich sofort mit dem Regierungsantritt Graf<br />
Hermanns von Gleichen. Der alte Bischofssitz Kammin, in dem er<br />
nur über die Domfreiheit gebot, war nicht die <strong>für</strong>stliche Residenz<br />
.^ nach seinem Wunsch. Gar bald tat er sich mit seinem Nachbar<br />
Herzog Wartislaw Ili. zusammen <strong>und</strong> gründete mit ihm gemeinsam<br />
die deutsche Stadt Kolberg i). 3n sie verlegte er seine ständige<br />
Hofhaltung. Mochte er damals bereits den Erwerb des ganzen<br />
, Landes Kolberg im Auge haben, so mußte er die Verwirklichung<br />
! des Planes sich noch lange versagen. 3m Gegensatz zu seinem<br />
Vetter Barnim hielt Herzog Wartislaw den Landbesitz zusammen.<br />
Er erkannte richtig, daß ein zersplittertes Pommern wehrlos den<br />
1) P. 606 i. 1.1255. Stadt <strong>und</strong> Feldmark liegen im Anteil des Bischofs.<br />
Wartlslaw schenkt Wiesen <strong>und</strong> Wald, beide gemeinsam die Iischerei <strong>und</strong><br />
Mühlengerechtigkeit auf der Persante <strong>und</strong> Radue.