04.10.2013 Aufrufe

für pommersche Gesch und Altertumskunde. - Digitalisierte ...

für pommersche Gesch und Altertumskunde. - Digitalisierte ...

für pommersche Gesch und Altertumskunde. - Digitalisierte ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

140 3orschungen zur alteren <strong>Gesch</strong>ichte de« Bistums Kammin.<br />

//reichen 3eind ein Gebiet überläßt. Der neue Besitzer ist dem Herzog<br />

// staatsrechtlich nebengeordnet.<br />

/ Wie dieser übt er sämtliche landesherrlichen hoheitsrechte innerhalb<br />

seines Fürstentums <strong>und</strong> nach außen aus. Wir werden uns. da<br />

die herrschende Meinung unserer Auffassung widerspricht, durch<br />

einen Nberblick zu vergewissern haben, daß die Kamminer Bischöfe<br />

w der zweiten Hälfte des 13. Jahrh<strong>und</strong>erts tatsächlich die <strong>für</strong>stliche<br />

Landeshoheit besaßen. Vorher wird es zweckdienlich sein, das<br />

l. Anwachsen der stiftischen Territorien in "Kürze zu verfolgen. Die<br />

^ historisch-genetische Betrachtung dieses Prozesses würde die Ge-"<br />

^ schichte der. gleichzeitigen politischen. Beziehungen Pommerns zu^<br />

' ! den auswärtigen Mächten in sich schließen. Denn das Vordringen<br />

/ der Askanier durch die Neumark nach Osten, der Kampf um die<br />

/ Auflösung Pommerns <strong>und</strong> die innerpolitischen Verhältnisse der<br />

pcmmerschen Herzogtümer haben die Vorbedingungen <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>lagen<br />

<strong>für</strong> den Ausbau der bischöflichen Territorialherrschaft geschaffen.<br />

Den verschlungenen <strong>und</strong> verworrenen Wegen, auf denen<br />

das Bistum die einzelnen Stiftsgebiete an sich gebracht hat. gehen<br />

wir hier nicht nach, sondern beobachten die Beziehungen der erworbenen<br />

Teile zur landes<strong>für</strong>stlichen Hoheit. So gefehen gliedert<br />

sich der Kamminer Besitz in vier Gruppen: das eigentliche bischöf-'<br />

liche Fürstentum um Kolberg <strong>und</strong> Köslin. die mittel<strong>pommersche</strong>n<br />

Herrschaften Naugard <strong>und</strong> Massow. die Lande an der pommerschbrandenburgischen<br />

Grenze um Lippehne <strong>und</strong> Kerkow <strong>und</strong> schließlich<br />

die kleineren vor<strong>pommersche</strong>n Exklaven.<br />

Bischof Wilhelm, der den Vertrag von 1248 schloß, hat wenig<br />

von dem starken politischen Betätigungsdrang seines Vorgängers<br />

gespürt. Das änderte sich sofort mit dem Regierungsantritt Graf<br />

Hermanns von Gleichen. Der alte Bischofssitz Kammin, in dem er<br />

nur über die Domfreiheit gebot, war nicht die <strong>für</strong>stliche Residenz<br />

.^ nach seinem Wunsch. Gar bald tat er sich mit seinem Nachbar<br />

Herzog Wartislaw Ili. zusammen <strong>und</strong> gründete mit ihm gemeinsam<br />

die deutsche Stadt Kolberg i). 3n sie verlegte er seine ständige<br />

Hofhaltung. Mochte er damals bereits den Erwerb des ganzen<br />

, Landes Kolberg im Auge haben, so mußte er die Verwirklichung<br />

! des Planes sich noch lange versagen. 3m Gegensatz zu seinem<br />

Vetter Barnim hielt Herzog Wartislaw den Landbesitz zusammen.<br />

Er erkannte richtig, daß ein zersplittertes Pommern wehrlos den<br />

1) P. 606 i. 1.1255. Stadt <strong>und</strong> Feldmark liegen im Anteil des Bischofs.<br />

Wartlslaw schenkt Wiesen <strong>und</strong> Wald, beide gemeinsam die Iischerei <strong>und</strong><br />

Mühlengerechtigkeit auf der Persante <strong>und</strong> Radue.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!