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für pommersche Gesch und Altertumskunde. - Digitalisierte ...

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60 Forschungen zur älteren <strong>Gesch</strong>ichte des Bistums Kammin.<br />

Templer auch vom Kamminer Bischof die Iehntenschenkung erbaten.<br />

Auf jeden 3all macht Kammin gegen das _ Übergreifen<br />

von Lebus auf das Herzogtum Pommern sofort energisch Front<br />

(Urk. k. is.<br />

In demselben Jahre 1234. in dem Herzog Barnim die 200 Hufen<br />

im Lande Chinz (<strong>und</strong> wohl auch die 200 Hufen an der Röhrike)<br />

den Templern übergab, war durch den Friedensvertrags zwischen<br />

Heinrich dem Bärtigen <strong>und</strong> Wladislaw Odonicz eine kurze Ruhe-"<br />

pause" in^ der Neumark eingetreten, hier auf dem Streitgebiet<br />

zwischen Kammin. Lebus, <strong>und</strong>, wie wir alsbald hören werden.<br />

Gnesen stießen die drei großen westslavischen Mächte, Pommern,<br />

Schlesien <strong>und</strong> Großpolen, zusammen. Die Aufteilung scheint mir<br />

damals folgende gewesen zu sein 2). Herzog Barnim beherrschteres<br />

Land im Mietzelbogen (Chinz, Iehden, Königsberg <strong>und</strong> Schildberg)^<br />

vermutlich einen Teil von Soldin. Lippchne <strong>und</strong> den Pyritzer<br />

Weizacker. Ostwärts schloß sich Großpolen an. das außer dem<br />

heute <strong>pommersche</strong>n Stück auf dem rechten Plöneufer <strong>und</strong> um die<br />

beiden Ihnaquellflüsse ^) etwa den Kreis Arnswalde besetzt hielt.<br />

Alles übrige, also das Land Küstrin. ein Teil von Soldin mit dem<br />

Oberlauf der Pläne") <strong>und</strong> die Kastellane! Iantoch, war der Siegespreis<br />

Heinrichs des Bärtigen.<br />

Sicherlich hat Bischof Heinrich von Lebus im guten Glauben<br />

gehandelt, als er sich durch die Iehntverleihung an die Templer<br />

(Urk. 3) die Diözesanhoheit zwischen Mietzel <strong>und</strong> Nöhrike vorbehielt.<br />

Er räumt offen ein, daß seine Kirche seit <strong>und</strong>enklichen<br />

Zeiten dort keinen Iins erhalten hat. Aber irgend eine wirkliche<br />

oder vermeintliche Gr<strong>und</strong>lage muß sein Rechtsanspruch gehabt haben,<br />

das geht aus der gesamten Lage hervor. Auf der anderen Seite<br />

nimmt Kammin seinen Besitz nur um so fester in die Hand <strong>und</strong><br />

kommt dem Gegner mit einer Klage bei der Kurie zuvor (Urk. li.i).<br />

Ohne die Unterstützung des Landesherrn war die Gewinnung der<br />

kirchlichen Oberhoheit von vornherein ausgeschlossen, <strong>und</strong> der junge<br />

Herzog Barnim stand mit Bischof Konrad lll. in besonders engen<br />

1) Cod. dipl. Maj. Pol. l Nr. 16« S. 144: Nr. 173. S. 149.<br />

2) Der Vertrag drilckt sich darüber sehr unklar aus.<br />

2) Es werden als polnisch genannt Warsin. Treden (->-) <strong>und</strong> Dobberphul.<br />

P. 333. 281. 28«. 339. Die mögliche Unechtheit mehrerer Kolbatzer<br />

Urk<strong>und</strong>en (uergl. Niehen. Neumark S. 65) ändert das Bild nicht. Die<br />

Lokalisierung der Namen in P. 351 dürfte einer zusammenfassenden Untersuchung<br />

des älteren Templerbesitzes gelingen. Über die früheren Dcutunggversuche<br />

vergi. 3orsch. br.-pr. <strong>Gesch</strong>. 2 (lW9) E. 363 f.

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