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für pommersche Gesch und Altertumskunde. - Digitalisierte ...

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Forschungen zur älteren <strong>Gesch</strong>ichte des Bistums Kammin. 143<br />

übertragen werden, im heutigen Kreis Soldin gelegen Habens.<br />

Wieder ist es Bischof Hermann, dem es gelang, vom <strong>pommersche</strong>n /, .<br />

Herzog das Land Lippehne zur vollen Hoheit zu erwerben. Am<br />

16. Leptember 1269^) ernennen er <strong>und</strong> Herzog Barnim eine Kommission<br />

von vier Klerikern <strong>und</strong> zwölf Rittern, die einige Wochen<br />

später zur Feststellung der Grenze zwischen Lippehne <strong>und</strong> dem<br />

herzoglich gebliebenen Pyritz zusammentreten sollen. ', <<br />

Nicht lange mehr hat Hermann das Land behalten. Das Än-^. //.<br />

gebot der Askanier konnte ihm nur willkommen sein, <strong>und</strong> er griff<br />

mit MMn^händen zu. Die märkischen Herren hatten ihn in seiner<br />

Stadt Pasewalk aufgesucht, <strong>und</strong> hier kam^am^18^August 1276 /<br />

der^Vorvertrag.zustande^ (P. 1042). Für die an Epiphanias"<br />

<strong>und</strong> Pfingsten 1277 zahlbaren 3000 Mark Silber übergab Hermann<br />

das hinsichtlich der Grenze nicht näher bezeichnete Land mit<br />

1) P. 567. von Nießen, Neumark 164 f., findet sie im Ländchen Schiltberg.<br />

Mir scheinen doch die Gründe, die gegen diese Ansetzung sprechen, zu<br />

überwiegen. Wir kommen alsbald darauf zurück.<br />

») So datiere ich P. 667. Wegen der Wichtigkeit des Datums sei kurz<br />

darauf eingegangen. Die Überlieferung führt zurück auf ein Transsumt Herzog<br />

Wartijlaws «V. (P.3462: i. I. 1321) mit der Jahreszahl 1249. Da sie<br />

zweifellos falsch ist, setzte Quandt auf Gr<strong>und</strong> des ihm zugänglichen Vergleichs-<br />

Materials statt des überlieferten quacira^eöimo die Lesung quinquagesimo<br />

ein, die allgemein angenommen ist. Es muh aber heißen zexa^egima, mög«<br />

licherweise stand der Iehler X^ statt l.X schon in der Urschrift. Meine Gründe<br />

sind folgende: 1. Es wird Bezug genommen auf die bereits vorhandenen'<br />

Urk<strong>und</strong>en über die Grenzfeststellung zwischen Massow <strong>und</strong> Stargard. die offenbar<br />

kurz vorher geschehen ist. Die herzogliche Ausfertigung des Grenz«<br />

abkommens ist erhalten. Es ist P. 889 vom 12. Juli 1269. 2. S. 60 " ist<br />

hinter privilegia zu ergänzen cle öecimis. 3u diesen Zehntvertriigen über<br />

kultiviertes Land <strong>und</strong> Wüstungen gehört wohl der in P. 975 <strong>und</strong> 976 angezogene<br />

frühere Vertrag, der seinerseits wegen des Vorbehalts von Daver nach<br />

1261

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