für pommersche Gesch und Altertumskunde. - Digitalisierte ...
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100 Forschungen zur älteren <strong>Gesch</strong>ichte des Bistums Kammln.<br />
sie dom Vamberger Michaeliskloster. Ein Jahrh<strong>und</strong>ert später logt im<br />
nahen Pritzlow ein Johann Gropeke zusammen mit der 3amilio<br />
Junge <strong>und</strong> vielleicht noch einem oder mehreren Teilhabern die<br />
Kirche an. Möglich, daß unter den als ritterbiirtig betrachteten<br />
Kirchengründern ein Angehöriger einer gleichnamigen bürgerlichen<br />
Iamilie auftritt, oder daß die eine oder andere Kirche, deren Stiftung<br />
wir nicht kennen, von einem Bürger angelegt ist, im ganzen<br />
bleibt der Anteil des Bürgertums dürftig. Die 3orm ihrer kirchlichen<br />
Betätigung fanden die bürgerlichen Familien vorzugsweise<br />
in der Anlage <strong>und</strong> reichen Dotierung von Altären oder in der Errichtung<br />
neuer Vikareien an den Ltadtkirchen. Die Bewegung ist<br />
angeregt worden durch die Einflüsse, die mit dem Handel von<br />
Westen her gekommen sind. Bald nach der Mitte des 13. Jahrh<strong>und</strong>erts<br />
setzt sie ein <strong>und</strong> erreicht nach mancherlei Schwankungen<br />
gegen Ende des 15. Jahrh<strong>und</strong>erts ihre größte Blüte, wenn man<br />
die immer häufiger damit verb<strong>und</strong>enen Mißstände so nennen darf.<br />
Wie weit in den ersten beiden Jahrh<strong>und</strong>erten nach dem Beginn<br />
der Christianisierung Kirchen von Laienkorporationen angelegt<br />
sind, bedarf noch der Aufhellung ^). Der Herzog oder der<br />
Bischof oder das Kloster legt selbst bezw. durch einen Lokator als<br />
Mittelsmann eine ötadt oder ein Dorf zu deutschem Recht an<br />
<strong>und</strong> sondert die Dos <strong>für</strong> die Pfarrkirche aus. Wer erbaut die<br />
Kirche, wer trägt die Kirchenlast <strong>und</strong> wer wird Kirchonherr? Die<br />
Streitigkeiten um das Patronat, das an sich das sicherste Merkmal<br />
<strong>für</strong> den Gründer der Kirche gibt, haben das ganze Mittelalter<br />
') übersehe ich die Quellen einigermaßen, so hege ich allerdings wenig<br />
Zuversicht, daß mir <strong>für</strong> die ältere Zeit zur rechten Klarheit durchdringen<br />
werden. Hoffentlich tausche ich mich, <strong>und</strong> eine glücklichere Hand bringt<br />
Ordnung in die auseinanderstrebenden Elemente. Die vorliegenden 3orschungen.<br />
auch iiver die spätere Entwicklung, geben beachtenswerte Iingerzeige,<br />
selbst wenn der Historiker nicht immer der dogmatischen Konstruktion<br />
des Juristen folgen kann. Vie Rechtsverhältnisse der Kirchen zu Greifs»<br />
wald im Mittelalter untersuchte Woltersdorf, zu Strals<strong>und</strong> in jüngster Zeit<br />
Braun