für pommersche Gesch und Altertumskunde. - Digitalisierte ...
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24 Forschungen zur älteren <strong>Gesch</strong>ichte des Bistums ssammln.<br />
St. Cyriaci in Braunschweig wurde ^). Als zweite Pfründe besaß<br />
er ein Kanonikat in Hildesheim.<br />
Wie die Verhältnisse in Hildesheim lagen, war eine einmütige<br />
Wahl von vornherein ausgeschlossen. Nur der Kantor <strong>und</strong> sieben<br />
Kanoniker des Kapitels, das überdies durch Siegfried lll. von<br />
Mainz wegen Verweigerung eines erzbischöflichen Fünften erkommuniziert<br />
<strong>und</strong> suspendiert war. einigten sich auf den Grafen<br />
Hermann <strong>und</strong> postulierten ihn, da er das kanonische Alter noch<br />
nicht erreicht hatte, vom Papste zum Bischofs. Kraft seiner Vollmacht<br />
wies ihn Philipp von Ferrara sofort m das bischöfliche Amt<br />
ein. Eine Reihe niederdeutscher Fürsten <strong>und</strong> Grafen, unter ihnen<br />
Hermanns Verwandte. König Waldemar II. von Dänemark. Herzog<br />
Otto das Kind, die Markgrafen Johann l. <strong>und</strong> Otto lll. von<br />
Brandenburg u. a., wurden mit seinem Schutze beauftragt ^).<br />
Aber die Gegenpartei ließ sich die Einmischung des Legaten<br />
<strong>und</strong> die Verletzung ihres alten Rechts nicht gefallen. Vom Vanne<br />
gelöst wählten Propst. Dekan. Scholaster. Thesaurar <strong>und</strong> sechzehn<br />
Domherren ihren Mitkanoniker, den Propst Heinrich von heiligonstadt,<br />
<strong>und</strong> bäten Erzbischof Siegfried als Metropoliten um die<br />
kanonische Bestätigung. Dem Erzbischof kam dieser Anlaß, gegen<br />
die Uebergriffe des Legaten vorzugehen, höchst erwünscht, <strong>und</strong> er<br />
erfüllte gern die an ihn gerichtete Bitte. Auch Heinrich Raspe belehnte,<br />
falls wir dem Chronicon hildesheimense glauben dürfen,<br />
den Gegenkandidaten Heinrich mit den königlichen Regalien.<br />
Der weitere Verlauf des <strong>für</strong> die Beurteilung der Politik<br />
Innocenz' IV. sehr bemerkenswerten Streites interessiert uns hier<br />
in seinen Einzelheiten nichts. Mit bewaffneter Hand verdrängte<br />
1) Erste Urklmdung 1242- U.B. Stadt Braunschweig li Nr. 106 S. 41.<br />
Er ist jedoch nicht identisch, wie Aldinger, Neubesetzung S. 57. vermutet,<br />
mit dem tterm2nu8 prerio5itu3 cle Olitke. Dieser ist vielmehr Propst an<br />
St. Bartholomäi in Hildesheim <strong>und</strong> Archidiakon von Liihnke; vergl. seine<br />
Urk<strong>und</strong>ungen im U.B. Hochstift Hildesheim Bd. II.<br />
2) Reg. d'Innocent lV. Nr. 2587 gibt eine ausführliche Beschreibung<br />
der Doppelwahl.<br />
") U.B. Hochstift Hildesheim II Nr. 814 S. 412 f.<br />
4) Ich verweise auf die ausführlichen Darstellungen von Aldinger. Die<br />
Wahl Bischof Heinrichs I. von Hildesheim <strong>und</strong> dessen epistola apologetica<br />
über seine Wahl (3. H. V. Niedersachsen 1896. S. 115 f.) <strong>und</strong> Die Neubesetzung<br />
der deutschen Bistümer unter Papst Innocenz IV. S. 55 f. <strong>und</strong><br />
140 f. Trotz der sorgfältigen Untersuchungen sehen wir in den Gr<strong>und</strong>motiven<br />
der ganzen Angelegenheit nicht recht klar. Wie konnte beispielsweise Philipp<br />
<strong>für</strong> den Hildesheimer Stuhl deshalb den Grafen von Gleichen wählen, weil<br />
dieser durch seine Verwandtschaft mit den benachbarten Herrengeschlechtern die