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für pommersche Gesch und Altertumskunde. - Digitalisierte ...

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72 Forschungen zur älteren <strong>Gesch</strong>ichte'des Bistums Kammin.<br />

in die „Heidenzeit" hinauszusetzen. Befinden sich mehrere Kirchen<br />

an einem Ort, so wird man die Jahreszahl des ersten Erscheinens<br />

einer namenlosen Kirche oder eines Pfarrers nur mit aller Zurückhaltung<br />

zu einer der späteren benannten Kirchen ziehen; es sei<br />

nur auf das unten erwähnte Pasewalk verwiesen. Wir kennen<br />

mehrere 3älle. daß Kirchen umgeweiht sein müssen. Gleich der<br />

zweite Ort in unserem Verzeichnis, Altdamm, ist ein Beleg da<strong>für</strong>.<br />

Die wechselnde Bezeichnung nach verschiedenen Heiligen bedarf noch<br />

der Untersuchung. Das Nichtbeachten dieser Erscheinung hat gelegentlich<br />

gar dazu geführt, ein Unechtheitsmerkmal <strong>für</strong> eine der<br />

wichtigsten älteren Urk<strong>und</strong>en zur Germanisation <strong>und</strong> Kolonisation<br />

des deutschen Ostens abzugeben').<br />

In die Statistik einzureihen sind auch die Klosterkirchen.<br />

Wir kennen die Vorliebe des Volkes <strong>für</strong> die Kirchen der Vettelorden<br />

<strong>und</strong> den großen Einfluß, den diese auf die Seelsorge besonders<br />

der städtischen Bevölkerung erstrebt <strong>und</strong> gewonnen haben").<br />

Im Gegensatz zu den Verhältnissen auf dem altchristlichen Boden<br />

müssen wir die Iisterzienserkirchen ebenfalls heranziehen. Wir<br />

beobachten, wie der Orden, entgegen dem ausdrücklichen Verbot der<br />

Negel, im Missionsgebiet die Tätigkeit der Pfarrkirche übernimmt.<br />

Die Kurie hat dieser Entwicklung Rechnung getragen <strong>und</strong> den<br />

Orden von jener Bindung dispensiert. Nicht immer deutlich ist<br />

zu erkennen, ob eine schon bestehende Kirche einem Konvent inkorporiert<br />

wird, wie S. Ägidien in Kammin den Dominikanern<br />

<strong>und</strong> Nikolai in Stolp den Prämonstratenserinnen, oder ob der<br />

herbeiziehende Orden eine eigene Kirche baut. Wie die Kloster-<br />

Kirchen, so sind die 5)l. Geistspitale, die unter Bischof Hermann<br />

zuerst in der Diözese erscheinen, aufzunehmen. An den meisten<br />

ist uns nicht nur ein Pfarrer bezeugt, sondern wir erfahren aus<br />

. den Streitigkeiten mit der Parochialkirche besonders ausführlich<br />

seine Pflichten <strong>und</strong> Rechte. Auszuschließen sind dagegen die Sankt<br />

Georgsspitale. über deren Pfarrbefugnis im 13. Jahrh<strong>und</strong>ert wir<br />

nichts hören, <strong>und</strong> die im Besitz der 3eldklöster stehenden Spitäler,<br />

deren Pfarrstation immer die Klosterkirche war. Ebenso fallen die<br />

Kurien der Iohanniter <strong>und</strong> Templer weg. trotzdem sie anscheinend<br />

regelmäßig mit einem Priester besetzt sind, da dessen Tätigkeit<br />

nur <strong>für</strong> die Ordensangehörigen in Betracht kommt.<br />

5) Vergl. dagegen meine Einwände. Balt. Studien N. 3. l3. 159.<br />

2) Es sei nur an den bezeichnenden Bericht erinnert, den der Bischof<br />

non Olmüh 1273 der Kurie darüber erstattet. M. G. Const. Hl Nr. 620<br />

L. 591.

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