für pommersche Gesch und Altertumskunde. - Digitalisierte ...
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72 Forschungen zur älteren <strong>Gesch</strong>ichte'des Bistums Kammin.<br />
in die „Heidenzeit" hinauszusetzen. Befinden sich mehrere Kirchen<br />
an einem Ort, so wird man die Jahreszahl des ersten Erscheinens<br />
einer namenlosen Kirche oder eines Pfarrers nur mit aller Zurückhaltung<br />
zu einer der späteren benannten Kirchen ziehen; es sei<br />
nur auf das unten erwähnte Pasewalk verwiesen. Wir kennen<br />
mehrere 3älle. daß Kirchen umgeweiht sein müssen. Gleich der<br />
zweite Ort in unserem Verzeichnis, Altdamm, ist ein Beleg da<strong>für</strong>.<br />
Die wechselnde Bezeichnung nach verschiedenen Heiligen bedarf noch<br />
der Untersuchung. Das Nichtbeachten dieser Erscheinung hat gelegentlich<br />
gar dazu geführt, ein Unechtheitsmerkmal <strong>für</strong> eine der<br />
wichtigsten älteren Urk<strong>und</strong>en zur Germanisation <strong>und</strong> Kolonisation<br />
des deutschen Ostens abzugeben').<br />
In die Statistik einzureihen sind auch die Klosterkirchen.<br />
Wir kennen die Vorliebe des Volkes <strong>für</strong> die Kirchen der Vettelorden<br />
<strong>und</strong> den großen Einfluß, den diese auf die Seelsorge besonders<br />
der städtischen Bevölkerung erstrebt <strong>und</strong> gewonnen haben").<br />
Im Gegensatz zu den Verhältnissen auf dem altchristlichen Boden<br />
müssen wir die Iisterzienserkirchen ebenfalls heranziehen. Wir<br />
beobachten, wie der Orden, entgegen dem ausdrücklichen Verbot der<br />
Negel, im Missionsgebiet die Tätigkeit der Pfarrkirche übernimmt.<br />
Die Kurie hat dieser Entwicklung Rechnung getragen <strong>und</strong> den<br />
Orden von jener Bindung dispensiert. Nicht immer deutlich ist<br />
zu erkennen, ob eine schon bestehende Kirche einem Konvent inkorporiert<br />
wird, wie S. Ägidien in Kammin den Dominikanern<br />
<strong>und</strong> Nikolai in Stolp den Prämonstratenserinnen, oder ob der<br />
herbeiziehende Orden eine eigene Kirche baut. Wie die Kloster-<br />
Kirchen, so sind die 5)l. Geistspitale, die unter Bischof Hermann<br />
zuerst in der Diözese erscheinen, aufzunehmen. An den meisten<br />
ist uns nicht nur ein Pfarrer bezeugt, sondern wir erfahren aus<br />
. den Streitigkeiten mit der Parochialkirche besonders ausführlich<br />
seine Pflichten <strong>und</strong> Rechte. Auszuschließen sind dagegen die Sankt<br />
Georgsspitale. über deren Pfarrbefugnis im 13. Jahrh<strong>und</strong>ert wir<br />
nichts hören, <strong>und</strong> die im Besitz der 3eldklöster stehenden Spitäler,<br />
deren Pfarrstation immer die Klosterkirche war. Ebenso fallen die<br />
Kurien der Iohanniter <strong>und</strong> Templer weg. trotzdem sie anscheinend<br />
regelmäßig mit einem Priester besetzt sind, da dessen Tätigkeit<br />
nur <strong>für</strong> die Ordensangehörigen in Betracht kommt.<br />
5) Vergl. dagegen meine Einwände. Balt. Studien N. 3. l3. 159.<br />
2) Es sei nur an den bezeichnenden Bericht erinnert, den der Bischof<br />
non Olmüh 1273 der Kurie darüber erstattet. M. G. Const. Hl Nr. 620<br />
L. 591.